Der Winter lässt sich im Ländle wieder blicken und bringt ordentlich Schnee mit. Dabei kann es vorkommen, dass Straßenschilder nicht mehr eindeutig zu erkennen sind. Kann man bei Verstößen überhaupt zur Rechenschaft gezogen werden?
Es sind Themen wie diese über die man sich erst Gedanken macht, wenn der Ernstfall eintritt. Wenn man dann doch beispielsweise unbeabsichtigt eine Stoppstelle überfährt, lohnt es sich, die Rechtslage zu kennen. Dabei stellt sich die Frage: Behalten Schilder dabei ihre Gültigkeit?
Die Antwort: Jein.
Der ADAC spricht in diesem Fall vom „Sichtbarkeitsgrundsatz“. Ein Schild muss nämlich so aufgestellt sein, dass die Regelung, die von dem Schild ausgeht, mit einem raschen und beiläufigen Blick ohne weitere Überlegungen verstanden wird. Wenn das Verkehrszeichen nur leicht verschneit ist, sodass die Bedeutung noch erfasst werden kann, muss man sich daranhalten.
Das gilt auch dann, wenn Straßenschilder aufgrund ihrer Form eindeutig erkennbar sind. Dazu zählt beispielsweise das „Stopp“-Schild. Dieses bleibt gemeinsam mit dem „Vorfahrt achten“-Schild immer gültig.
Runde oder dreieckige Schilder sind schwerer zu identifizieren
Hat das Verkehrszeichen eine runde oder dreieckige Form, sieht das anders aus. Diese Schilderform kann mehrere Bedeutungen haben. In dem Fall ist es nicht strafbar, wenn das Schild nicht beachtet wird.
Bei Halteverbotsschildern gibt es eine Ausnahme. Sie sind aufgrund ihrer Position zu erahnen und daher ebenfalls zu beachten.

Beweis erforderlich
Wer einen Verstoß aufgrund eines verschneiten Schilds begeht, muss das auch beweisen können. Wird man dabei direkt vor Ort von den Beamten angehalten ist es einfacher, die Situation zu erklären. In allen anderen Fällen ist man auf den Wetterdienst angewiesen, der ein Gutachten über die Wetterbedingungen zum Zeitpunkt des Vergehens ausstellen muss.
Allgemein gilt in der kalten Jahreszeit: Unabhängig von Tempovorschriften nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig unter Kontrolle ist. Das bedeutet, die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Zusammenfassend gilt:
- Leicht verschneite Verkehrszeichen, die man anhand ihrer Form identifizieren kann, behalten ihre Gültigkeit.
- Die Schilder „Stopp“, „Vorfahrt gewähren“ und „Halteverbot“ gelten unabhängig von Witterungsfaktoren immer.
- Verstöße bei runden oder dreieckigen Schilder werden nicht bestraft.
(Quelle: ADAC, Galileo)