Ratsmehrheit lehnt eine Investorenlösung für das AMD ab

Im Ambulant Medizinischen Dienstleistungszentrum, (AMD 2) sollen u. a. Operations-Säle entstehen.
Im Ambulant Medizinischen Dienstleistungszentrum, (AMD 2) sollen u. a. Operations-Säle entstehen. (Bild: picture alliance / dpa | Uwe Anspach)

Riedlingen – Am vergangenen Montag, 28. März, wurde bei einer Sitzung im Riedlinger Gemeinderat über das weitere Vorgehen beim Ambulanten Dienstleistungszentrum Bauabschnitt 2 (AMD 2) abgestimmt. Die Ratsmehrheit hielt am bisherigen Konzept fest, das die Fortführung der Beschlüsse vom 21. Juni 2021 in „wesentlichen Zügen“ vorsieht. Der von der Verwaltung ins Spiel gebrachte Beschlussvorschlag, das Vorhaben mit einem Investor zu durchzuführen, damit die Stadt kein finanzielles Risiko zu tragen habe, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Rats-Mehrheit will die Stadt im Boot

Der Mehrheitsbeschluss umfasst folgende Punkte:

  • Die Stadt baut das AMD 2 in eigener Regie.

  • Beim OP-Bereich soll geprüft werden, ob dieser selbst betrieben, oder ob die kurzfristige Vermietung des OP-Bereiches ausgeschrieben wird.

  • Falls der OP-Bereich vermietet wird, soll eine langfristige Vermietung angestrebt werden. Zudem soll eine Obergrenze für einen Ausfall zu Lasten der Stadt festgelegt werden.

Dieser Beschlussantrag wurde mit 13 Ja-Stimmen angenommen, zehn Ratsmitglieder votierten dagegen, Enthaltungen gab es keine.

Verwaltung schlug Investorenlösung vor

Weil die Verwaltung nach geführten Gesprächen zur Überzeugung kam, dass es für das AMD, entgegen der bisheriger Annahmen offenkundig doch einen „Betreibermarkt“ gibt, stellte die Verwaltung die möglichen Realisierungsvarianten vor. Dabei sprach sie sich für die Variante 2a aus. In der Sitzungsvorlage steht in der Begründung dazu u. a.: „Da in der Variante 2a der im Rahmen des Vergabeverfahrens ausgewählte Investor die Planung des AMD und den Betrieb des OP übernimmt, kann der Investor sowohl den für die Baugenehmigung (Zustimmung des Kreisgesundheitsamts) erforderlichen Ablauf des Betriebs, insbesondere die im OP geplanten Eingriffe, beschreiben, als auch einen Businessplan zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit erstellen. Nur mit der Variante 2a kann zudem verhindert werden, dass die Stadt kein finanzielles Risiko trägt.

Ob und in welcher Höhe in diesem Fall die Gewährung eines Zuschusses des Landkreises an den ausgewählten Partner in Betracht käme, wäre im Rahmen der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen noch mit dem Landkreis abzustimmen. Hier muss auch die Möglichkeit einer Bezuschussung der Verfügungspraxis mit abgeklärt werden.“

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet demzufolge:

  • Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis und trägt die vorgeschlagene Vorgehensweise mit.

  • Die Verwaltung wird beauftragt, den Bau und Betrieb des ambulanten medizinischen Dienstleistungszentrums (AMD) zusammen (Variante 2a) vergaberechtskonform auszuschreiben.

Dieser Beschlussvorschlag wurde bei 9 Ja-Stimmen, mit 14 Nein-Stimmen und ohne Enthaltungen abgelehnt.

Weitere Informationen und Hintergründe zum Thema sind in unserm Artikel „Hinter den Kulissen kracht es gewaltig“ zu finden.