Die anhaltende Trockenheit hat in mehreren Landkreisen zu kritischen Wasserständen geführt. Deshalb gelten ab Freitag umfangreiche Einschränkungen bei der Wasserentnahme aus Gewässern.
Die Landkreise Ravensburg, Biberach und Bodenseekreis haben wegen der anhaltenden Trockenheit und sinkender Pegelstände die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen, Weihern und Seen weitgehend untersagt. Die Regelungen gelten ab Freitag, 29. Mai 2026, zunächst bis einschließlich 29. Juni 2026.
Betroffen ist sowohl der sogenannte wasserrechtliche Gemeingebrauch als auch vielerorts die bereits genehmigte Wasserentnahme zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen. Die Behörden reagieren damit auf die seit Wochen anhaltende Trockenheit und die ausbleibenden Niederschläge.
Nach Angaben der Landratsämter haben die Wasserstände in vielen Gewässern inzwischen kritische Werte erreicht. Besonders kleinere Bäche leiden unter den geringen Zuflüssen. Auch Weiher und Seen erwärmen sich zunehmend.
Fische und Wasserpflanzen leiden unter Niedrigwasser
Die niedrigen Wasserstände haben erhebliche Auswirkungen auf die Gewässerökologie. Mit sinkenden Pegeln steigen die Wassertemperaturen, während gleichzeitig der Sauerstoffgehalt abnimmt. Dadurch verschlechtern sich die Lebensbedingungen für Fische, Wasserpflanzen und zahlreiche Kleinlebewesen.
Hinzu kommt, dass bei geringer Wasserführung der Anteil von geklärtem Abwasser im Verhältnis zum natürlichen Flusswasser steigt. Nach Angaben der Behörden belastet dies die Gewässer zusätzlich.
Trocknen Wasserläufe aus, können erhebliche ökologische Schäden entstehen. Die Entnahmeverbote sollen deshalb eine weitere Verschärfung der Situation verhindern.
Nur wenige Ausnahmen erlaubt
In den betroffenen Landkreisen bleibt lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen erlaubt. Die Behörden appellieren jedoch auch hier an die Bevölkerung, möglichst auf Wasserentnahmen zu verzichten.
Das Verbot gilt ausdrücklich auch dann, wenn an einzelnen Entnahmestellen scheinbar noch ausreichend Wasser vorhanden ist.
Der Landkreis Ravensburg weist darauf hin, dass die Allgemeinverfügung mit den Landkreisen Biberach und Bodenseekreis abgestimmt wurde. Im Bodenseekreis sind derzeit Entnahmen aus dem Bodensee und aus dem Grundwasser im erlaubten Umfang weiterhin möglich.
Auch Alb-Donau-Kreis ruft zum Wassersparen auf
Im Alb-Donau-Kreis wurde bislang kein generelles Verbot ausgesprochen. Das Landratsamt appelliert jedoch an Bevölkerung, Landwirtschaft sowie Vereine, freiwillig auf Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen zu verzichten und sparsam mit Wasser umzugehen.
Dort liegen einzelne Wasserstände bereits unter den durchschnittlich niedrigsten Jahreswerten. Sollte sich die Situation weiter verschärfen, schließt auch der Alb-Donau-Kreis weitergehende Maßnahmen nicht aus.
Verstöße können teuer werden
Im Landkreis Biberach weist das Landratsamt darauf hin, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügung mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden können.
Sollte die Trockenheit anhalten, können die Verbote über den 29. Juni hinaus verlängert werden. Die Allgemeinverfügungen sind auf den Internetseiten der jeweiligen Landratsämter veröffentlicht.
(Quelle: Landkreise)