Wegen anhaltender Trockenheit bleibt die Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen und Seen im Bodenseekreis bis zum 30. November verboten. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
Wegen anhaltenden Niedrigwassers darf bis Ende September kein Wasser aus Fließgewässern entnommen werden. Die Maßnahme soll Tiere, Pflanzen und die Wasserqualität schützen.
Im Landkreis Konstanz darf ab sofort kein Wasser mehr aus Oberflächengewässern entnommen werden. Das Verbot gilt zunächst bis einschließlich 31. August 2026.
Die anhaltende Trockenheit hat in mehreren Landkreisen zu kritischen Wasserständen geführt. Deshalb gelten ab Freitag umfangreiche Einschränkungen bei der Wasserentnahme aus Gewässern.
Die Landkreise Biberach, Ravensburg, Bodenseekreis und Alb-Donau-Kreis verlängern ihre Verbote zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern. Ursache sind rückläufige Pegelstände, fehlende Niederschläge und eine zunehmende Belastung der Gewässerökologie.
Wegen anhaltender Hitze und ausbleibendem Regen ist der Wasserstand vieler Flüsse und Bäche im Landkreis Tuttlingen drastisch gesunken. Ab sofort gilt ein generelles Entnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern.
Auch im Bodenseekreis greift nun ein umfassendes Wasserentnahmeverbot: Ab Dienstag, 24. Juni 2025, ist die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen per Allgemeinverfügung untersagt – vorerst bis zum 15. Juli.
Angesichts der anhaltenden Trockenheit hat das Landratsamt Biberach die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen bis mindestens 15. Juli 2025 untersagt. Ziel ist es, die ökologische Belastung der Gewässer zu begrenzen.
Das Verbot zur Entnahme von Wasser mittels mechanischen oder elektrischen Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern wird in allen Gemeinden des Landkreises Ravensburg bis vorerst verlängert.
Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat wegen der anhaltenden Trockenheit und Wasserknappheit den Gemeingebrauch an den Gewässern 2. Ordnung (Bäche) verboten.
Ab Samstag, 19. August gilt per Allgemeinverfügung des Landratsamtes ein generelles Verbot der Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern im Bodenseekreis.
Die Gewässer des Landkreises konnten durch die Niederschläge der letzten Tage nur kurz aufatmen. Durch die nach wie vor niedrigen Wasserstände wird das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst verlängert.
Das seit Ende Juni geltende Wasserentnahme-Verbot für Oberflächengewässer wird im Bodenseekreis verlängert. Weiterhin verboten ist damit das Abpumpen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen, Kanälen sowie Weihern und Seen für den Gemeingebrauch sowie die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen der anhaltenden Trockenheit und Wasserknappheit ist es in Kressbronn verboten, in Fließgewässern zu baden, Wasser mit Handgefäßen zu schöpfen für das Gießen von Blumen und Gärten, Tiere zu tränken oder andere ähnliche Verrichtungen vorzunehmen. Missachtungen können mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Das Landratsamt Ravensburg hat nun die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen verboten.
Friedrichshafen - Das seit Mitte Juli geltende Wasserentnahme-Verbot für Oberflächengewässer wird im Bodenseekreis bis vorerst 4. September 2022 verlängert.
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