Wassermangel in der Region Wasserentnahme im Bodenseekreis bleibt weiter verboten

Wasserentnahme im Bodenseekreis bleibt weiter verboten
Die Argen am 17. August 2026 (Bild: Landratsamt Bodenseekreis)
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Wegen anhaltender Trockenheit bleibt die Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen und Seen im Bodenseekreis bis zum 30. November verboten. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.

Bereits seit Ende Mai gilt im Bodenseekreis ein Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer. Das Landratsamt hat die Regelung nun erneut verlängert. Bis zum 30. November 2026 darf weiterhin kein Wasser aus Bächen, Flüssen, Triebwerkskanälen, Weihern und Seen entnommen werden. Das Verbot betrifft sowohl den Gemeingebrauch als auch die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen.

Viele Gewässer im Bodenseekreis bereits ausgetrocknet

Seit dem Frühjahr weisen die Gewässer im Bodenseekreis extrem niedrige Wasserstände auf. Zahlreiche Bäche und Flüsse sind inzwischen vollständig ausgetrocknet oder führen nur noch Restwasser in einzelnen Vertiefungen, sogenannten Gumpen.

Grund dafür sind die weiterhin zu geringen Niederschlagsmengen. Zwar können Schauer und Gewitter die Situation örtlich und kurzfristig verbessern, für eine dauerhafte Erholung wären jedoch flächendeckende und ergiebige Niederschläge über einen längeren Zeitraum notwendig.

Die aktuellen Wetterprognosen lassen eine solche Entwicklung nicht erwarten. Das Landratsamt rechnet deshalb damit, dass die Niedrigwassersituation anhält. Unter normalen Bedingungen sei erst im Winter mit einer Entspannung zu rechnen.

Auch Wasserentnahme mit Gießkannen verboten

Das Wasserentnahmeverbot gilt nicht nur für das Abpumpen größerer Wassermengen. Auch das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkannen oder Eimern ist untersagt.

Ausgenommen sind Wasserentnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser im jeweils genehmigten Umfang sowie die Wasserentnahme zum Tränken von Vieh.

Das Austrocknen der Gewässer kann schwerwiegende Folgen für die dort lebenden Tiere und Pflanzen haben und ihre Lebensräume dauerhaft beeinträchtigen. Wer gegen das Wasserentnahmeverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.

Ausnahmen vom Wasserentnahmeverbot möglich

Sollten sich die Wasserstände nachhaltig verbessern, kann die Allgemeinverfügung vorzeitig aufgehoben werden. Darüber hinaus können bei der unteren Wasserbehörde Ausnahmen vom Verbot beantragt werden.

In den vergangenen Wochen waren solche Ausnahmen an einzelnen Gewässern, insbesondere an der Argen, zeitweise möglich. Voraussetzung waren örtliche Niederschläge im jeweiligen Einzugsgebiet, durch die vorübergehend ausreichend Wasser zur Verfügung stand.

Wassersport bei Niedrigwasser möglichst vermeiden

Auch Wassersport kann die ohnehin belasteten Gewässer und ihre Tierwelt zusätzlich beeinträchtigen. Das Amt für Wasser- und Bodenschutz hat deshalb mit regionalen Kanu-Verleihern vereinbart, bei Wassermangel keine Touren anzubieten.

Durch die niedrigen Wasserstände kommt es zudem häufig zu Grundberührungen, die das Befahren der Gewässer erschweren. Die Wasserbehörde bittet daher auch private Paddler, bei Niedrigwasser auf andere geeignete Gewässer auszuweichen.

Die verlängerte Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Bodenseekreises veröffentlicht. Die Regelung wurde mit den Landkreisen Ravensburg und Biberach abgestimmt.

(Quelle: Landratsamt Bodenseekreis)

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