Wegen anhaltender Trockenheit bleibt die Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen und Seen im Landkreis Biberach bis zum 30. November verboten. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
Die Niedrigwassersituation im Landkreis Biberach bleibt angespannt. Vereinzelte Regenfälle brachten zuletzt nur kurzfristig Entlastung. Für die kommende Woche werden erneut trockene Tage und überwiegend extrem niedrige Wasserstände erwartet.
Trockenheit belastet Flüsse, Bäche und Seen
Ursache ist die seit Monaten anhaltende Niederschlagsarmut. Nach Angaben des Niedrigwasser-Informationszentrums Baden-Württemberg (NIZ) der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) fielen im September landesweit durchschnittlich nur 19 Millimeter Regen. Das entspricht rund 27 Prozent der üblichen Septembermenge von 70 Millimetern.
In den vergangenen zwölf Monaten fehlten rund 350 Millimeter Niederschlag gegenüber dem langjährigen Durchschnitt. Der Sommer 2026 war zudem der wärmste und zweittrockenste seit 1961. Die Trockenheit belastet insbesondere Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen.
Auch Grundwasserstände sinken weiter
Bereits im Frühjahr registrierte die LUBW im Südosten Baden-Württembergs zahlreiche niedrige Grundwasserstände. Im Sommer verschärfte sich die Lage. Ende September wurden in Teilen Oberschwabens bisherige historische Niedrigstwerte besonders häufig unterschritten.
„Immerhin geht die zusätzliche Belastung durch die Hitze in den Oberflächengewässern zurück“, erklärt Dr. Felix Beckers, Leiter des Wasserwirtschaftsamts Biberach. Allerdings wirke sich der Wassermangel zeitlich verzögert auch auf das Grundwasser aus. Aufgrund der ausbleibenden Grundwasserneubildung sei mit weiter sinkenden Pegeln zu rechnen.
Eine schnelle Entspannung ist nicht zu erwarten. Niederschläge müssen zunächst die ausgetrockneten Böden durchfeuchten, bevor neues Grundwasser entstehen kann. Starkregen hilft dabei nur begrenzt, da viel Wasser oberflächlich abfließt. Beckers hofft deshalb auf länger anhaltende Regenfälle im Herbst und Winter.
Wasserentnahmeverbot bis 30. November
Das Landratsamt Biberach beschränkt weiterhin den wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Wasser darf nicht mit Pumpen aus Flüssen, Bächen, Weihern oder Seen entnommen werden. Erlaubt bleibt lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen.
Das Verbot gilt auch dort, wo vermeintlich noch ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung läuft zunächst bis zum 30. November 2026. Bei anhaltender Trockenheit wird sie verlängert.
Wer gegen das Wasserentnahmeverbot verstößt, riskiert Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Weitere Informationen
Die Allgemeinverfügung ist unter biberach.de in der Rubrik „Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen“ abrufbar.
Aktuelle Informationen zur Niedrigwasserlage, zu Wasserständen und zur Wasserqualität bietet das Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg:
(Quelle: Landratsamt Biberach)