Wegen anhaltenden Niedrigwassers darf bis Ende September kein Wasser aus Fließgewässern entnommen werden. Die Maßnahme soll Tiere, Pflanzen und die Wasserqualität schützen.
Die untere Wasserbehörde beim Landratsamt Sigmaringen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen über den Sommer untersagt wird. Das Verbot gilt bis zum 30. September 2026.
Hintergrund sind die anhaltend niedrigen Wasserstände in den Fließgewässern des Landkreises. In den Sommermonaten erwärmen sich die Gewässer dadurch stärker, während gleichzeitig der Sauerstoffgehalt sinkt. Dies erhöht das Risiko von Fischsterben und weiteren ökologischen Schäden.
Um die Gewässerökologie und die Wasserqualität während der anhaltenden Trockenphase zu schützen, hat der Landkreis das Wasserentnahmeverbot erlassen. Jede zusätzliche Entnahme würde die Situation nach Angaben der Behörde weiter verschärfen.
Von dem Verbot ausgenommen sind die Wasserentnahme aus Baggerseen sowie das Tränken von Vieh.
Ausnahmen in Einzelfällen möglich
Auf Antrag kann die untere Wasserbehörde in einzelnen Fällen Ausnahmen zulassen.
Gleichzeitig appelliert das Landratsamt an einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser. Bewässerungen sollten auf das notwendige Maß beschränkt und möglichst alternative Wasserquellen wie gespeichertes Regenwasser genutzt werden.
Den vollständigen Wortlaut der Allgemeinverfügung veröffentlicht der Landkreis Sigmaringen auf seiner Internetseite unter den öffentlichen Bekanntmachungen.
Informationen zu Niedrigwasser online
Weitere Fachinformationen zu Niedrigwasser und Dürre stellt das Niedrigwasserinformationszentrum Baden-Württemberg zur Verfügung. Dort können aktuelle Informationen zur Lage der Gewässer eingesehen werden.
(Quelle: Landkreis Sigmaringen)