


Landratsamt verbietet Wasserentnahme Wasserarmut in den Gewässern des Landkreises Biberach
Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Biberach derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, verbietet das Landratsamt Biberach die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen.


In Kressbronn ist keine Wasserentnahme mehr erlaubt
Wegen der anhaltenden Trockenheit und Wasserknappheit ist es in Kressbronn verboten, in Fließgewässern zu baden, Wasser mit Handgefäßen zu schöpfen für das Gießen von Blumen und Gärten, Tiere zu tränken oder andere ähnliche Verrichtungen vorzunehmen. Missachtungen können mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden.


Verlängerung der Allgemeinverfügung Wasserstände in den Gewässern des Landkreises Ravensburg weiterhin kritisch
Die Gewässer des Landkreises konnten durch die Niederschläge der letzten Tage nur kurz aufatmen. Durch die nach wie vor niedrigen Wasserstände wird das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst verlängert.

Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen und Seen bleibt verboten
Das seit Ende Juni geltende Wasserentnahme-Verbot für Oberflächengewässer wird im Bodenseekreis verlängert. Weiterhin verboten ist damit das Abpumpen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen, Kanälen sowie Weihern und Seen für den Gemeingebrauch sowie die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen.

Wasserarmut Wasserentnahmeverbot aus Flüssen und Seen des Landkreises Ravensburg
Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Das Landratsamt Ravensburg hat nun die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen verboten.