In Kressbronn ist keine Wasserentnahme mehr erlaubt

In Kressbronn ist keine Wasserentnahme mehr erlaubt
Die Gemeinde Kressbronn hat den Gemeingebrauch an den Gewässern bis zum 15. Juli verboten. (Symbolbild: Pixabay)

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Wegen der anhaltenden Trockenheit und Wasserknappheit ist es in Kressbronn verboten, in Fließgewässern zu baden, Wasser mit Handgefäßen zu schöpfen für das Gießen von Blumen und Gärten, Tiere zu tränken oder andere ähnliche Verrichtungen vorzunehmen. Missachtungen können mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Das Verbot gilt bis zum 15. Juli.

Dasselbe gilt für die Benutzung dieser Gewässer zum Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau. In einer Meldung der Gemeinde Kressbronn heißt es, dass hierzu ausschließlich auf das Trink- bzw. Leitungswasser oder eigene Brunnen zurückgegriffen werden darf.

Nicht erfasst ist der Bodensee

Zu den Gewässern im Gemeindegebiet gehören alle Fließgewässer außer der Argen, insbesondere also Betznauer Bach (Dorfbach), Fallenbach, Kressbach, Nonnenbach, Prozessgraben, Wäschbach. Nicht erfasst ist zudem der Bodensee.

(Quelle: Gemeinde Kressbronn)

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis 100.000 Euro geahndet werden. Die Rechtsverordnung tritt am 15. Juli 2023 außer Kraft, wenn sie bis dahin von der Gemeinde nicht verlängert worden ist. Weitergehende Maßnahmen können durch die untere Wasserbehörde des Landratsamtes Bodenseekreis angeordnet werden. Hierzu ist auf die amtlichen Bekanntmachungen des Landratsamtes und die örtliche bzw. regionale Berichterstattung zu achten.