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Wasser in Flüssen und Bächen wieder knapp Generelles Entnahmeverbot für Oberflächengewässer im Bodenseekreis

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Das Entnahmeverbot betrifft sowohl Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch als auch für die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen // Symbolbild.
Das Entnahmeverbot betrifft sowohl Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch als auch für die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen // Symbolbild. (Bild: Pixabay)

Ab Samstag, 19. August bis vorläufig 18. September 2023 gilt per Allgemeinverfügung des Landratsamtes ein generelles Verbot der Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern im Bodenseekreis. Das Entnahmeverbot betrifft sowohl Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch als auch für die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen.

Verboten ist damit die Entnahme aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen sowie Weihern und Seen. Derzeit noch ausgenommen sind die Entnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser im genehmigten Umfang sowie für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Allerdings appelliert das Landratsamt, auch auf das Schöpfen mit Handgefäßen zu verzichten.

Durch die Niederschläge Ende Juli und Anfang August hatten sich die Pegelstände zunächst etwas erholt. Die nun anhaltende Trockenheit hat aber dazu geführt, dass die oberirdischen Gewässer mittlerweile wieder zu wenig Wasser führen. Die aktuellen Wettervorhersagen lassen auch keinen nachhaltigen Anstieg der Pegel in den kommenden Wochen erwarten. Regionale Schauer und Gewitter können die Lage allenfalls vorübergehend und nur lokal abmildern.

Unter dem Wassermangel, ansteigenden Gewässertemperaturen und dem verringerten Sauerstoffgehalt leiden Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen erheblich. Wer in dieser kritischen Situation das Verbot ignoriert, muss mit einem empfindlichen Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. 

Sollten die Wasserspiegel sich nachhaltig verbessern, wird die Allgemeinverfügung gegebenenfalls vorzeitig aufgehoben. Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite zu nachzulesen. Das Verbot ist mit dem Landkreis Ravensburg abgestimmt, in dem ebenfalls ein generelles Wasserentnahmeverbot gilt.

(Pressemitteilung: Bodenseekreis)

Schlagwörter

Transparenz

Erstmals veröffentlicht
18.08.2023, 12:22 Uhr
Letzte Aktualisierung
18.08.2023, 12:36 Uhr

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