Urteil am Landgericht Ravensburg: Mutter muss nach Mordprozess in Psychiatrie

Ravensburg: Mutter muss nach Mordprozess in Psychiatrie
Das Landgericht Ravensburg hat die Unterbringung der 34-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. (Symbolbild: lakshmiprasad S / iStock / Getty Images Plus)
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Das Landgericht Ravensburg hat die 34-Jährige wegen Schuldunfähigkeit vom Vorwurf des versuchten Mordes an ihrer Tochter freigesprochen. Zugleich ordnete das Gericht ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Am Mittwoch, 16. September, fiel vor dem Landgericht Ravensburg das Urteil in dem Verfahren. Die Frau war angeklagt, im Februar 2026 gemeinsam mit ihrer damals vierjährigen Tochter an einem Bahnübergang in Friedrichshafen unter einer bereits abgesenkten Bahnschranke hindurch auf die Gleise gegangen zu sein. Nach der Anklage wollte sie sich und das Mädchen von einem herannahenden Zug überfahren lassen.

Ihrer Tochter soll sie einen Gehörschutz aufgesetzt haben, damit das Mädchen Geräusche wie den herannahenden Zug nicht wahrnehmen konnte. Nur das Eingreifen von Zeugen verhinderte nach Angaben des Landgerichts, dass Mutter und Tochter vom Zug erfasst wurden. Dadurch konnte auch eine Notbremsung des Lokführers verhindert werden.

Gericht stellt Schuldunfähigkeit fest

Nach Angaben des SWR leidet die 34-Jährige laut einer Gutachterin an Schizophrenie und einer Bindungsstörung. Aufgrund ihrer Schuldunfähigkeit wurde sie formal vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen. Das Landgericht ordnete jedoch ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Dort muss die 34-Jährige dem Urteil zufolge so lange bleiben, bis von ihr keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit ausgeht. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Frau befindet sich bereits in einem psychiatrischen Krankenhaus. Ihre Tochter lebt nach Angaben des Gerichts inzwischen in einer Pflegefamilie.

Zeuge rettete Mutter und Tochter

Bereits am zweiten Verhandlungstag hatte der Mann ausgesagt, der Mutter und Tochter am Bahnübergang zu Hilfe gekommen war. Er hatte die beiden auf den Gleisen bemerkt und eingegriffen. Der Zeuge zog die Frau von den Gleisen und hielt sie an der Schranke fest. Die Frau habe sich gegen seine Hilfe gewehrt und versucht, wieder in Richtung der Gleise zu gelangen.

Der Vorsitzende Richter würdigte die Geistesgegenwart und Zivilcourage des Mannes. Nach dessen Aussage habe nur ein Schritt gefehlt, dann wäre es zu einem Zusammenstoß mit dem Zug gekommen.

Weitere Vorwürfe waren Teil des Verfahrens

Neben dem Geschehen am Bahnübergang waren weitere Vorwürfe Gegenstand des Verfahrens. Angeklagt waren nach Angaben des Landgerichts auch Körperverletzungshandlungen gegenüber einem Mann und einer Frau im Oktober 2025 in Friedrichshafen sowie anschließende Widerstandshandlungen gegen herbeigerufene Polizeibeamte.