Angesichts der anhaltenden Trockenheit hat das Landratsamt Biberach die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen bis mindestens 15. Juli 2025 untersagt. Ziel ist es, die ökologische Belastung der Gewässer zu begrenzen.
Im Landkreis Biberach sinken die Wasserstände in Flüssen, Bächen und Seen seit Wochen kontinuierlich. Die hochsommerlichen Temperaturen verschärfen die Lage zusätzlich: Viele Gewässer führen inzwischen nur noch wenig Wasser, was die Tier- und Pflanzenwelt massiv belastet. Um weitere ökologische Schäden zu verhindern, hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 24. Juni 2025 die Entnahme von Wasser einschränkt.
Niedrige Pegelstände gefährden Ökosysteme
Die Trockenheit zeigt deutliche Auswirkungen auf die Gewässer im Kreisgebiet. Besonders kleinere Bäche und Weiher sind von stark sinkenden Wasserständen betroffen. Hinzu kommt die zunehmende Erwärmung der verbliebenen Wassermengen, was die Lebensbedingungen für Fische, Wasserpflanzen und Kleinstlebewesen weiter verschlechtert. Eine kurzfristige Entspannung der Lage ist laut Wetterprognosen nicht zu erwarten.
Wasserentnahme nur noch mit Handgefäß erlaubt
Die Allgemeinverfügung untersagt die Wasserentnahme mit technischen Hilfsmitteln wie Pumpen – auch an Stellen, die vermeintlich noch ausreichend Wasser führen. Erlaubt bleibt lediglich das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen im Rahmen des sogenannten „wasserrechtlichen Gemeingebrauchs“. Die Regelung gilt vorerst bis zum 15. Juli 2025, kann aber bei anhaltender Trockenheit verlängert werden.
Verstöße können teuer werden
Das Landratsamt macht deutlich: Wer gegen das Entnahmeverbot verstößt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Laut Verfügung können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamts Biberach unter www.biberach.de in der Rubrik Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen einsehbar.
Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.
(Quelle: Landratsamt Biberach)