Wasserkrise in der Region Bußgeld bis 100.000 €: Wer jetzt noch Wasser entnimmt, riskiert viel

Bußgeld bis 100.000 €: Wer jetzt noch Wasser entnimmt, riskiert viel
Flachwasser und niedrige Pegel: Die anhaltende Trockenheit belastet Bäche und Flüsse in Oberschwaben und am Bodensee erheblich. (Symbolbild: Marizza // iStock / Getty Images Plus)
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Die Landkreise Biberach, Ravensburg, Bodenseekreis und Alb-Donau-Kreis verlängern ihre Verbote zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern. Ursache sind rückläufige Pegelstände, fehlende Niederschläge und eine zunehmende Belastung der Gewässerökologie.

In den vergangenen Wochen haben Bäche, Flüsse und Seen in weiten Teilen Oberschwabens und des Bodenseeraums erneut deutlich an Wasser verloren. Zwar hatten ergiebige Niederschläge in der zweiten Julihälfte die Pegel vorübergehend auf ein normales Niveau steigen lassen, doch seit über einer Woche blieb ergiebiger Regen aus. Die Folge: Wasserstände sinken, Temperaturen steigen – Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen geraten unter Stress.

Verlängerung der Verbote bis mindestens Mitte September

Im Landkreis Biberach gilt das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen seit dem 15. August erneut und vorerst bis zum 15. September 2025. Gleiches gilt im Landkreis Ravensburg und im Bodenseekreis, wo die seit Juli bestehenden Einschränkungen weiterlaufen. Auch hier ist die Wasserentnahme mit Pumpen untersagt, erlaubt bleibt lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen – im Ravensburger Kreis zusätzlich das Tränken von Vieh.

Im Alb-Donau-Kreis bleiben die Einschränkungen für kleinere Flüsse und Bäche bis einschließlich 26. August 2025 bestehen. Ausgenommen sind dort größere Gewässer wie Iller, Riß, Rot, Westernach, Stehenbach, Donau, Gießen und Baggerseen, deren Pegel sich erholt haben.

Gründe: Niederschlagsdefizit und ökologische Belastung

Hydrologische Messwerte liegen vielerorts deutlich unter den üblichen Niedrigwassergrenzen. Allein im Juli fielen landesweit im Schnitt nur 76 Millimeter Regen statt der für diesen Monat üblichen 91 Millimeter. Auch die Vormonate waren zu trocken – zwischen Februar und Juni lag das Niederschlagsaufkommen bei nur etwa 57 Prozent des Sollwerts.

Durch die niedrigen Pegel erwärmen sich gerade kleinere Gewässer stark. Der Sauerstoffgehalt sinkt, und der relative Anteil von geklärtem Abwasser steigt. Das verschlechtert die Lebensbedingungen für Wasserorganismen erheblich. Besonders in Weihern und Seen kann es zu einer kritischen Überhitzung kommen.

Weitere Einschränkungen im Bodenseekreis

Neben dem Wasserentnahmeverbot appelliert das Landratsamt Bodenseekreis auch an Wassersportler, bei Niedrigwasser auf Touren zu verzichten. Kanus und SUPs können in dieser Situation Wasserlebewesen aus ihren Rückzugsbereichen vertreiben. Mit regionalen Verleihern wurde vereinbart, bei Wassermangel keine Touren auf belasteten Gewässern wie der Schussen anzubieten.

Konsequenzen bei Verstößen

Die Landratsämter weisen darauf hin, dass Zuwiderhandlungen mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. In Biberach drohen Strafen bis zu 100.000 Euro, im Bodenseekreis bis zu 10.000 Euro.

Sollte die Trockenheit anhalten, werden die Verbote über die bisherigen Fristen hinaus verlängert. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen bei den unteren Wasserbehörden möglich, diese werden jedoch sehr restriktiv gehandhabt.

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.

(Quellen: Landratsamt Ravensburg, Landratsamt Biberach, Landratsamt Bodenseekreis, Landratsamt Alb-Donau-Kreis)