Wegen anhaltender Trockenheit Landkreis Konstanz verbietet Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen

Landkreis Konstanz verbietet Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen
Viele Gewässer im Landkreis Konstanz führen derzeit aufgrund der anhaltenden Trockenheit nur noch wenig Wasser, weshalb ein Wasserentnahmeverbot erlassen wurde. (Symbolbild: KI-generiert)
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Im Landkreis Konstanz darf ab sofort kein Wasser mehr aus Oberflächengewässern entnommen werden. Das Verbot gilt zunächst bis einschließlich 31. August 2026.

Das Landratsamt Konstanz hat mit Wirkung zum 15. Juni 2026 ein Verbot zur Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern im Landkreis erlassen. Die Regelung gilt bis einschließlich 31. August 2026. Ausgenommen sind der Bodensee und der Hochrhein.

Betroffen sind sowohl Entnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs als auch bereits genehmigte Wasserentnahmen. Dies betrifft insbesondere die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen. Das Verbot umfasst Wasserentnahmen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen sowie aus Weihern und Seen.

Ausnahmen bleiben möglich

Nicht unter das Verbot fallen das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen. Darüber hinaus können Ausnahmen beantragt werden.

Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Niedrige Wasserstände belasten Gewässer

Viele Bäche und Flüsse im Landkreis führen derzeit nur noch wenig Wasser. Nach Angaben des Landratsamtes lassen die Wetterprognosen keine nennenswerten Niederschläge erwarten.

Die niedrigen Wasserstände beeinträchtigen die Gewässerökologie. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zusätzlich unter steigenden Wassertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, wurde das Wasserentnahmeverbot erlassen.

Sollte die Trockenheit anhalten, will das Landratsamt eine Verlängerung des Verbots prüfen. Bei einer deutlichen Entspannung der Lage kann die Maßnahme vorzeitig aufgehoben werden.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes Konstanz unter www.lrakn.de/bekanntmachungen einsehbar.

(Quelle: Landratsamt Konstanz)

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.