Lage bleibt angespannt Wasser wird immer knapper: Entnahmeverbot für Oberflächengewässer im Bodenseekreis

Wasser wird immer knapper: Entnahmeverbot für Oberflächengewässer im Bodenseekreis
Der Rohrbach in Friedrichshafen führt stellenweise kaum noch Wasser. Foto vom Montag, 23. Juni 2025. (Bild: Stadt Friedrichshafen)

Niederschläge fehlen und Bäche und Flüsse führen kaum Wasser. Aus diesem Grund gibt es ab dem 24. Juni 2025 ein generelles Entnahmeverbot für Oberflächengewässern im Bodenseekreis. Bei Missachtung drohen hohe Strafen.

Das Verbot betrifft sowohl Entnahmen für den Gemeingebrauch als auch für die Bewässerung bereits genehmigter landwirtschaftlicher Flächen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes Bodenseekreis.

Auf Schöpfen mit Handgefäßen verzichten

Verboten ist die Entnahme aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen sowie Weihern und Seen. Derzeit noch ausgenommen sind die Entnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser im erlaubten Umfang sowie für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Das Landratsamt appelliert jedoch, auch auf das Schöpfen mit Handgefäßen zu verzichten.

Aufgrund der anhaltenden und auch in den kommenden Wochen zu erwartenden Trockenheit führen viele größere Gewässer – und insbesondere kleinere Bäche und Flüsse im Bodenseekreis – derzeit nur noch sehr wenig Wasser.

Bußgeld bis zu 10.000 Euro fällig

Dies hat erhebliche Folgen für die Gewässerökologie: Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden unter dem Wassermangel, den steigenden Wassertemperaturen und dem sinkenden Sauerstoffgehalt. Wer das Verbot in dieser kritischen Situation missachtet, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.

Lokale Schauer und Gewitter können die Niedrigwasserlage kurzfristig, vorübergehend und punktuell mildern. Die aktuellen Wetterprognosen sagen jedoch keine Phase mit flächendeckenden und langanhaltenden Niederschlägen voraus, wie sie für eine nachhaltige Erholung der Pegelstände erforderlich wäre.

Die Entnahme gilt ab Dienstag, 24. Juni bis vorläufig 15. Juli 2025

Bleibt es weiterhin trocken, kann die Allgemeinverfügung verlängert werden. Sollten sich die Wasserstände hingegen nachhaltig verbessern, wird die Verfügung gegebenenfalls vorzeitig aufgehoben.

Das Verbot ist mit den Landkreisen Ravensburg, Biberach und dem Alb-Donau-Kreis abgestimmt.

Allgemeinverfügung:

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.

(Quelle: Landratsamt Bodenseekreis)