Express-Glückwünsche durch die Post sind ein teures Vergnügen

Express-Glückwünsche durch die Post sind ein teures Vergnügen
Die Bundestagsabgeordneten Dr. Anja Reinalter (Bündnis 90/Die Grünen) und Martin Gerster (SPD) verteidigen die beschlossene Reform des Postgesetzes. (Bild: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka // picture alliance)

Wenn für eine stinknormale Geburtstagspost fast 15 Euro verlangt wird, damit sie am nächsten Tag auch zugestellt wird, stellt sich so mancher Zeitgenosse die Frage, warum ist das so teuer?

Vor wenigen Tagen staunte der Berichterstatter nicht schlecht. Bei der Abgabe einer Geburtstagspost für Roland Roth, Oberschwabens Wetterexperten Nr. 1, wurde ich in der Riedlinger Postfiliale gefragt: „Soll der Brief morgen ankommen?“ „Wäre nicht schlecht“, war meine Antwort! Die Angestellte sorgte für einen Schockmoment: „Dann müssen wir Express-Brief nehmen und das kostet 14,50 Euro.

Nachdem ich das verarbeitet hatte, fragte ich: „Gibt es eine Alternative?“ Wenig befriedigend war die Antwort der ansonsten so freundlichen Dame. „Sie können Prio wählen, das kostet einen Aufschlag von 1,10 Euro, dabei ist aber eine Zustellung nach einem Tag aber nicht garantiert.“ Dieses Erlebnis führte dazu, bei den Bundestags-Abgeordneten der Region nachzufragen, wer diese Gebührenordnung abgenickt hat und was die Gründe dafür sind.

Reinalter: „Gute Zustellung zu erschwinglichen Preisen“

Eine weitreichende Erklärung bot Dr. Anja Reinalter (Bündnis 90/Die Grünen): „In Deutschland werden täglich 60 Millionen Briefe und 10 Millionen Pakete verschickt. Das zeigt die große Bedeutung eines verlässlichen und bezahlbaren Post- und Paketservices für alle Bürgerinnen und Bürger – besonders auch im ländlichen Raum. Doch im Zeitalter der Digitalisierung nehmen die Briefmengen ab, während die Paketmengen zunehmen. Der Arbeits- und Fachkräftemangel sowie die neuen Anforderungen an Klimaneutralität und Arbeitsbedingungen machen Anpassungen zwingend notwendig.“

Reinalter wies auf den sich wandelnden Markt hin: „Um diesem gerecht zu werden, haben wir kürzlich das Postgesetz modernisiert – 25 Jahre nach dessen Inkrafttreten. Kern der Novellierung ist die Sicherstellung einer guten Zustellung zu erschwinglichen Preisen.“

Die Abgeordnete sieht durch die Neuerungen eine flächendeckende und erschwingliche Versorgung der Menschen mit Briefen und Paketen garantiert. Zudem werde durch die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen im wachsenden Paketmarkt, ein Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen. „Gleichzeitig sorgen wir durch den Verzicht auf Nachtflüge für mehr Klimafreundlichkeit bei der Brief- und Paketbeförderung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten dadurch mehr Schutz und bessere Arbeitsbedingungen im Paketmarkt.

Durch die Reform erzielen wir Fortschritt sowohl in wettbewerbspolitischer als auch in sozialer und ökologischer Hinsicht“, betont Reinalter in ihrer Stellungnahme.

Gerster: „Wir sichern eine qualitativ hochwertige Postdienstleistung ab“

Auch Martin Gerster (SPD) äußerte sich zur Nachfrage: „Vor wenigen Tagen hat der Deutsche Bundestag das bislang geltende Postgesetz grundlegend reformiert. Wir haben sichergestellt, dass die Infrastrukturvorgaben nicht reduziert werden und damit die Anzahl der Filialen und Briefkästen erhalten bleibt. Bislang gilt die Vorgabe für die Post, dass im Jahresdurchschnitt 80 Prozent der Briefsendungen in Deutschland am folgenden Werktag ausgeliefert werden müssen; nach zwei Werktagen müssen 95 Prozent ankommen.

Einen gesetzlichen Anspruch, dass ein einzelner Brief innerhalb dieser Frist befördert wird, gibt es nicht. Ab 2025 werden die Laufzeiten moderat verlängert, dafür steigt die Zuverlässigkeit. Die bisherigen Regelungen sind 27 Jahre alt. Mit der beschlossenen Reform sichern wir auch in Zeiten sinkender Brief-, dafür aber steigender Paketzahlen die flächendeckende Versorgung mit qualitativ hochwertigen Postdienstleistungen ab.

Die Höhe des Briefportos und der Zusatzleistungen, wie etwa Expresszuschläge für kurzfristige Sendungen oder Einschreiben, wird von der Bundesnetzagentur genehmigt. Diese legt einen Preisänderungsspielraum fest, der u.a. aktuelle Kosten und die Inflationsrate berücksichtigt.“