Neue Empfehlungen ZfP-Chefärztin koordiniert neue Leitlinie zur Vermeidung von Zwang

ZfP-Chefärztin koordiniert neue Leitlinie zur Vermeidung von Zwang
Privatdozentin Dr. Sophie Hirsch ist seit 2021 Chefärztin im ZfP Südwürttemberg und leitet die Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie am Standort Biberach. (Bild: Manja Olbrich)
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Eine aktualisierte S3-Leitlinie gibt psychiatrischen Einrichtungen neue Empfehlungen. Im Fokus stehen Prävention, Deeskalation und die Verringerung von Zwangsmaßnahmen.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat die S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang – Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen“ aktualisiert. Koordiniert wurde die Überarbeitung von PD Dr. Sophie Hirsch, Chefärztin der Abteilung Biberach für Psychiatrie und Psychotherapie des ZfP Südwürttemberg. Ziel der Leitlinie ist es, Maßnahmen gegen den Willen von Patientinnen und Patienten möglichst zu vermeiden. Zwangsmaßnahmen dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn alle weniger einschränkenden Alternativen ausgeschöpft wurden und eine akute Gefährdung ein Eingreifen erforderlich macht.

„Zwangsmaßnahmen greifen immer tief in Grundrechte ein und werden von allen Beteiligten als sehr belastend empfunden“, so die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie. „Weil solche Maßnahmen in einem Machtgefälle stattfinden, braucht es hier besondere Sorgfalt und klare Regeln.“

Prävention und Deeskalation im Mittelpunkt

Die aktualisierte Leitlinie empfiehlt, Aggression frühzeitig vorzubeugen und Mitarbeitende systematisch in Deeskalationstechniken zu schulen. Zudem werden strukturierte Instrumente zur Einschätzung von Risiken aggressiven Verhaltens empfohlen. Diese sollen helfen, frühzeitig geeignete Unterstützungs- und Präventionsmaßnahmen einzuleiten.

Auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse enthält die Leitlinie außerdem Empfehlungen für organisatorische und strukturelle Maßnahmen zur Verringerung von Zwang. Dazu gehören unter anderem offene Behandlungskonzepte, strukturierte Nachbesprechungen nach kritischen Ereignissen, ethische Fallberatungen sowie Konzepte zur Förderung einer gewaltvermeidenden Kommunikation.

88 Empfehlungen bis 2031 gültig

„Die Leitlinie zeigt, dass die Vermeidung von Zwang nicht durch Einzelmaßnahmen erreicht werden kann. Haltung, strukturelle Maßnahmen und konkrete Handlungsstrategien müssen ineinandergreifen“, so Hirsch. „Dafür bietet sie eine wissenschaftlich fundierte und breit abgestimmte Grundlage.“

Die Leitlinie wurde von 33 Fachgesellschaften sowie Betroffenen- und Angehörigenorganisationen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz erarbeitet. Sie umfasst 88 Empfehlungen und gilt bis 2031.

(Quelle: ZfP Südwürttemberg)

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.