Taubenfütterung verboten

Taubenfütterung verboten
Stadttauben - Füttern verboten / Symbolbild (Bild: pixabay)

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Biberach – Immer wieder sind in der Innenstadt Bürger anzutreffen, die Tauben füttern. Das Füttern ist auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen jedoch verboten. Geregelt ist dies in §15 der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Biberach.  

Das Verbot erfasst auch das Auslegen von Futter und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Tauben aufgenommen werden. Das Fütterungsverbot zielt darauf ab, den Taubenbestand im Stadtgebiet zu reduzieren, beziehungsweise auf einem niedrigen Niveau zu stabilisieren. Hintergrund des Verbotes ist der Kot der Tiere. Eine Taube produziert jährlich circa zehn Kilogramm Nasskot. Dieser verursacht erhebliche Verschmutzungen an Gebäuden und Denkmälern sowie auf öffentlichen Plätzen, insbesondere der hier vorhandenen Sitzgelegenheiten.

Tauben verhungern selbst im Winter nicht, weil es ausreichend Nahrung gibt. Sie sind in der Lage, problemlos mehrere Kilometer weit zu fliegen, um Futter zu suchen. Was sie natürlich nicht tun, wenn sich in unmittelbarer Nähe bequeme Futterquellen befinden. Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einer Geldbuße belegt werden.