Pflicht zum Tragen medizinischer Masken für Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes und der Entsorgungseinrichtungen

Pflicht zum Tragen medizinischer Masken für Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes und der Entsorgungseinrichtungen
Mund- Nasenschutz / Masken / Symbolbild (Bild: Karolina Grabowska von Pexels)

WOCHENBLATT

Biberach – Im Sinne der Kontaktreduzierung und –vermeidung bleibt das Landratsamt sowie die Dienst- und Außenstellen weiterhin bis auf Weiteres für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Bürgerinnen und Bürger, die zeitnah eine Dienstleistung des Landratsamtes in Anspruch nehmen müssen, werden gebeten, zunächst telefonisch mit dem zuständigen Amt oder der Telefonzentrale unter 07351 52-0 bzw. per Mail [email protected] Kontakt aufzunehmen.

Bürgerinnen und Bürger, die einen zwingend notwendigen Termin im Landratsamt oder einer Außenstelle wahrnehmen müssen, sind bis auf Weiteres verpflichtet, eine mitgebrachte Mund-Nasenbedeckung zu verwenden. Gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg muss es sich dabei ab sofort um eine medizinische Maske (FFP2- oder OP-Maske) handeln.

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt auch für den Besuch aller Entsorgungseinrichtungen wie beispielsweise der Recycling- und Entsorgungszentren sowie der Grüngutannahmestellen des Landkreises Biberach.

Die Außenstellen der KFZ-Zulassungsstelle in Laupheim, Ochsenhausen und Riedlingen sind bis mindestens 14. Februar 2021 geschlossen. Für zwingend notwendige private KFZ-Zulassungen können online Termine in der Zulassungsstelle Biberach unter www.biberach.de vereinbart werden. Gewerbliche Kunden können die bisherige „Briefkastenlösung“ weiter nutzen.