Seit dem 5. Dezember gilt zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden im Medizin Campus Bodensee in Friedrichshafen und in der Klinik Tettnang wieder die Maskenpflicht.
Für Besucher und Begleitpersonen ist die Testpflicht in den Einrichtungen der Oberschwabenklinik entfallen. Ebenso entfallen Beschränkungen in Bezug auf die Dauer und die Anzahl der Besucher.
Mit dem Außerkrafttreten der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum 1. März 2023 entfallen auch zahlreiche Restriktionen, die bislang die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen im Sana Klinikum bestimmt hatten.
Ab morgen, 1. März, fallen bundes- und landesweit viele gesetzliche Corona-Schutzmaßnahmen weg. Dies wirkt sich auch auf den Medizin Campus Bodensee, dessen Mitarbeitende, Patienten und Besuchende aus.
Am Dienstag hat das Landeskabinett der Änderung der Corona-Verordnung zugestimmt. Mit der Verordnung fällt ab dem 31. Januar die Maskenpflicht unter anderem im Öffentlichen Personennahverkehr.
Ravensburg - Seit dem vergangenen Wochenende genügt auch im bayerischen Teil des bodo-Verbundgebiets bei der Mitfahrt in Bussen und Bahnen sowie beim Aufenthalt an Haltestellen und Bahnhöfen das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske.
Am 24. April 2022 gibt es in Tuttlingen gleich zwei spannende Veranstaltungen. Die Ausbildungsmesse findet zum ersten Mal seit Corona wieder in Präsenz statt. Parallel dazu ist verkaufsoffener Sonntag. Vielleicht geht an diesem Sonntag jemand nicht nur mit einer neuen Hose, sondern auch mit einem Ausbildungsplatz nach Hause.
Ravensburg – Ab Samstag, 16. April gibt es auf dem Ravensburger Wochenmarkt keine Maskenpflicht mehr. Sie fällt für alle Besucherinnen und Besucher und Marktbeschicker weg.
Sigmaringen - Bürgerinnen und Bürger sowie die städtischen Mitarbeitenden sind zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske, FFP2-Maske oder höherwertig) in den Innenräumen der öffentlichen Gebäude verpflichtet.
Mit der neuesten Fassung der baden-württembergischen als auch bayerischen Corona-Verordnung vom 19. März 2022 wurden Veränderungen für den Öffentlichen Personennahverkehr festgelegt. Entsprechend gilt nun ab sofort keine 3G-Regelung mehr. Weiterhin aktuell bleibt die FFP2-Maskenpflicht für alle ab 18 Jahren.
Biberach – Am Mittwoch, 2. März, findet in Biberach der Fastenmarkt statt. Auf dem gesamten Marktgelände gilt Maskenpflicht. Es gelten einige besondere Verkehrsregelungen.
Mit der neuesten Fassung der baden-württembergischen Corona-Verordnung greift eine neue Maskenregelung für die Benutzung von Bus und Bahn. So gilt ab Freitag, den 28. Januar 2022 eine FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr.
Der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund möchte aus aktuellem Anlass nochmals darauf hinweisen, dass im ÖPNV in Baden-Württemberg keine offizielle FFP2-Maskenpflicht besteht.
Leutkirch - Die seit 20. Dezember geltende Fassung der Corona-Verordnung sieht in § 17 c für kommunale Verwaltungen ab dem 1. Januar die "3G-Regel" vor.
Es ist einer der letzten geöffneten Weihnachtsmärkte im Bundesland. NOCH! Denn auch der Ulmer Weihnachtsmarkt steht kurz vor der Schließung. Deshalb nutzen viele jetzt ihre letzte Chance auf den Weihnachtsmarktbesuch. Wir vom Wochenblatt haben es getestet! Wie sehr kann man Glühwein, Geselligkeit und Co. unter Corona-Bedingungen genießen?
Leutkirch - Auf dem Leutkircher Wochenmarkt und dem Bauernmarkt gilt ab sofort wieder eine Maskenpflicht. Die Stadt Leutkirch hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen.
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