Testzentrum auf dem Gesundheitscampus schließt Besuche im Sana Klinikum Biberach ohne Testnachweis möglich

Ab dem 1.März gibt es keine Testpflicht in der Sana Klinik in Biberach mehr // Symbolbild.
Ab dem 1.März gibt es keine Testpflicht in der Sana Klinik in Biberach mehr // Symbolbild. (Bild: Pixabay)

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Mit dem Außerkrafttreten der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum 1. März 2023 entfallen auch zahlreiche Restriktionen, die bislang die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen im Sana Klinikum bestimmt hatten.

So sind Besuche nun wieder in größerem Umfang möglich und die allgemeine Testpflicht für Besucher und Mitarbeitende des Klinikums entfällt. Im Zuge dessen schließt auch das Corona-Testzentrum auf dem Gesundheitscampus.

Entsprechend der nun außer Kraft getretenen Corona-Landesverordnung wurden auch im Sana Klinikum Landkreis Biberach die Sicherheitsvorkehrungen angepasst. Da die Gesundheit von Patienten, Besuchern und Mitarbeitenden an erster Stelle steht, gilt es dabei jedoch weiterhin, die endemische Verbreitung des Coronavirus auch künftig zu verhindern und vulnerable Gruppen besonders zu schützen. Daher ist für Besucher und Angehörige weiterhin das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske während des Besuches erforderlich – diese Regelung gilt vorerst bis zum 7. April 2023.

Masken sind bei Bedarf gegen eine Gebühr an der Information erhältlich. Die Besuchszeiten sind täglich von 11.00 bis 18.00 Uhr, im Geburtszentrum von 14.00 bis 18.00 Uhr. Auf der Mutter-Kind-Station sind dabei pro Patientin und Tag derzeit jeweils zwei Besucher, einschließlich Geschwisterkinder, möglich. Patienten, die an Corona erkrankt sind, können mit entsprechender Schutzkleidung besucht werden. 

Ausnahmen von den aktuellen Besuchsregelungen, beispielsweise auf der Palliativ- oder Intensivstation, sind nur nach Rücksprache mit der Station möglich. Besucher sind außerdem aufgefordert, sich beim Betreten und beim Verlassen der Klinik sowie des Patientenzimmers die Hände zu desinfizieren. Diese Regelungen gelten auch für Besucher von Veranstaltungen, Besucher für klinikinterne Abteilungen wie Außendienstmitarbeiter und Begleitpersonen von ambulanten/stationären Patienten.

Durch den Wegfall der allgemeinen Testpflicht benötigen Besucher und Angehörige ab sofort keinen Testnachweis mehr zum Betreten des Klinikums. Im Zuge dieser Neuregelung stellt auch das Corona-Testzentrum auf dem Biberacher Gesundheitscampus den Betrieb ein.

Der Wegfall vieler Schutzmaßnahmen bedeutet einen weiteren Schritt in Richtung Normalität, betont aber auch die Notwendigkeit einer verstärkten Eigenverantwortlichkeit. Angehörige werden daher gebeten, von einem Besuch im Klinikum abzusehen, wenn sie Corona-spezifische Symptome wie Fieber, Halsweh, Heiserkeit, Husten, Schnupfen oder Störungen des Geruchs- bzw. Geschmackssinns an sich bemerken. Wer gesichert Corona-positiv ist, dem ist das Betreten des Klinikums sowohl als Besucher wie auch als Begleitperson weiterhin untersagt.

Alle Informationen zu den Besuchsregelungen sind online unter www.sana.de/biberach einsehbar.

(Pressemitteilung: Sana Kliniken Landkreis Biberach GmbH)