Es passiert jeden Tag und oft an den unglaublichsten Stellen: das Wildpinkeln. Man muss dringend auf die Toilette und keine ist in Sicht. So manch einer stellt sich dann eben schnell hinter einen Busch oder eine Laterne. Ein 26-Jähriger pinkelte in Weingarten sogar an ein Polizeiauto.
Wem beim Spaziergang in freier Natur plötzlich die Blase drückt, kennt das Problem – eine öffentliche Toilette ist in weiter Ferne, der Drang nach Erleichterung wird immer größer und siehe da – zwischen Bäumen und Büschen erscheint die Rettung ganz nah. Das kann allerdings eine teure Erleichterung sein, denn wer in der Öffentlichkeit uriniert, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Daher gilt: „Schwarzpieseln“ ist nicht erlaubt.
Auf frischer Tat ertappt
Am Samstagabend wurde ein 21-jähriger Deutscher beim Oberstdorfer Viehscheid dabei beobachtet, wie er seine Notdurft in einem kleinen Waldstück erledigte. Das Dumme daran war, dass es die Polizei war, die ihn bei seiner Pinkelaktion sah. Der junge Mann wurde von den Beamten angesprochen, gab falsche Personalien an und beleidigte obendrauf auch noch einen Polizeibeamten. Nun wird gegen den Mann neben der Verfolgung der zwei Ordnungswidrigkeiten zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet, heißt es seitens der Polizei Sonthofen.
Hinter dem Rücken der Beamten an Polizeiauto gepieselt
Schlimmer geht’s immer: Im Juni dieses Jahres hat ein 26-jähriger Mann in der Ettishofer Straße in Weingarten sich an ein Polizeiauto gestellt und dagegen uriniert. Das Unglaubliche geschah, während die Beamten gerade dabei waren, einen Verkehrsunfall aufzunehmen. Der vorbeilaufende Mann hatte mit dem Unfall nichts zu tun. Die Polizisten trauten ihren Augen nicht und schritten sofort ein. Wie ein Pressesprecher gegenüber dem WOCHENBLATT mitteilte, war es für den 26-Jährigen ein teures Pinkeln. Er musste nämlich über 500 Euro Strafe zahlen.
Einsichtigkeit kann helfen
Unter öffentlichem Urinieren versteht man das Urinieren im öffentlichen Raum ohne Nutzung dafür vorgesehener Einrichtungen wie Toiletten oder Pissoirs. Dazu gehört auch das Urinieren an Bäumen, Laternenpfählen, Hauswänden, Hauseingängen oder in Gärten (Wikipedia).
Wer öffentlich seiner kleinen Notdurft nachgeht, weil die Blase so dolle drückte, sich entschuldigt und einsichtig zeigt, hat bessere Karten: In solchen Fällen gibt’s oft nur ein Verwarn- oder Bußgeld. Eine große Rolle spielt natürlich das „wo“. Wer sich hinter einen großen Baum zurückzieht und erleichtert, kommt sicherlich eher glimpflich davon. Wer allerdings offen auf der Straße in Städten, am Bahnhof oder auf Festen, bei denen ein WC-Wagen in der Nähe ist oder in Sichtweite anderer uriniert – muss mit erheblichen Folgen rechnen.
Polizei hat ein Auge auf Wildpinkler
Auch die Polizei im Landkreis Ravensburg hat Wildpinkler im Blick. Wie ein Pressesprecher mitteilte, kommt es seitens der Beamten immer wieder zur Sichtung von Personen, die unerlaubt in der Öffentlichkeit urinieren. Diese werden dann entsprechend angezeigt.
Für die Polizei und die Ordnungsämter ist Wildpinkeln kein Kavaliersdelikt, sondern eine klare Ordnungswidrigkeit nach § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Da es sich um eine „Belästigung der Allgemeinheit“ handelt, greifen die Behörden – besonders bei Großveranstaltungen oder in Partyvierteln – konsequent durch.
Zwischen 35 und 5.000 Euro
Das Bußgeld für öffentliches Urinieren kann jede Gemeinde oder Stadt selbst festlegen. Die Geldsanktionen liegen – je nach Region – zwischen 35 und 5.000 Euro. Unter bestimmten Umständen kann beim Wildpinkeln sogar der Straftatbestand „Erregung öffentlicher Ärgernisse“ vorliegen. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor, heißt es im Bußgeldkatalog 2026.
Männer fallen öfters auf
Häufig zählen vor allem Männer als Wildpinkler, denn bekanntermaßen fällt diese Handlung dem männlichen Geschlecht wesentlich leichter als Frauen. Aber auch Frauen haben immer öfter keine Scham, dass sie beim „Pipimachen“ in der Öffentlichkeit gesehen werden könnten.
(Quelle: Bußgeldkatalog)