Der Landkreis Biberach unterstützt Streuobstwiesenbesitzer und Hobbygärtner mit einer Baum- und Saftförderung. Anträge sind ab sofort nur online möglich.
Seit 2017 gibt es im Landkreis eine „Saftprämie“ und eine „Hochstamm-Pflanzprämie“. Die Förderungen sollen den heimischen Streuobstanbau stärken und dazu beitragen, bestehende Streuobstwiesen zu erhalten.
Bis zu 200 Euro für neue Bäume
Die Baumförderung beträgt 20 Euro pro Baum und ist auf insgesamt 200 Euro je Antragsteller begrenzt. Für Streuobst, das bei einer Mosterei abgegeben wird, gibt es eine Saftprämie von 5 Euro pro Doppelzentner. Hier liegt die maximale Förderung bei 100 Euro je Antragsteller.
Pro Haushalt ist für jede der beiden Förderungen nur eine Antragstellung möglich. Ein Anspruch auf Auszahlung der Förderungen besteht nicht.
Lebensraum für Tiere und Pflanzen
Streuobstwiesen zählen zu den artenreichsten Biotoptypen Mitteleuropas und bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen wertvollen Lebensraum. Mit der Baum- und Saftförderung werden Besitzer einer Streuobstwiese bei der aufwändigen Bewirtschaftung unterstützt.
Die Beantragung ist ab sofort ausschließlich online über die Homepage des Landkreises Biberach möglich. Weitere Informationen sowie der Online-Antrag sind unter landwirtschaftsamt-biberach.de zu finden.
(Quelle: Landratsamt Biberach)