
Testpflicht an Schulen mit gefährdeten Kindern bleibt
Stuttgart (dpa/lsw) – Einige Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg müssen sich auch nach den Osterferien auf das Coronavirus testen lassen. An den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Schulkindergärten mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperlich-motorische Entwicklung sollen die Tests bis zu den Sommerferien fortgesetzt werden, teilte das Kultusministerium am Mittwoch mit.