Aktuelle Regelungen für MCB-Häuser FFP-2-Masken und COVID-Testpflicht ab 1. Oktober

Ein Mann hält eine FFP2-Maske in der Hand // Symbolbild
Ein Mann hält eine FFP2-Maske in der Hand // Symbolbild (Bild: marijan-murat-dpa)

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Ab dem 1. Oktober greift im Medizin Campus Bodensee das neue Infektionsschutzgesetz, das Bundesrat und Bundestag verabschiedet haben.

Demnach gilt ab diesem Tag sowohl im Klinikum Friedrichshafen als auch in der Klinik Tettnang für jeden, der eines der Krankenhäuser betritt, die Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske. Für Besuchende gilt zudem eine Testpflicht.

Dies bedeutet, dass bei Betreten eines Krankenhauses zu Besuchszwecken ein offizielles (kein Selbsttest) negatives Testergebnis vorgelegt werden muss. Ein Antigen-Schnelltest darf maximal 24 Stunden, ein PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein. Ein Zugang ohne negativen Test ist nicht möglich.

COVID-Tests können an den bekannten Teststellen erfolgen. Besuchende von Krankenhaus-Patienten sind von der Zahlung eines kostenpflichtigen Bürgertests ausgenommen, eine Selbstauskunft genügt dazu.

(Pressemitteilung: MCB)