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Stadtverwaltung Sigmaringen hält an Maskenpflicht fest

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Maskenpflicht gilt bei der Stadtverwaltung Sigmaringen weiterhin / Symbolbild
Maskenpflicht gilt bei der Stadtverwaltung Sigmaringen weiterhin / Symbolbild (Bild: Pixabay)

Die Stadtverwaltung Sigmaringen macht von ihrem Hausrecht Gebrauch und hält an der Maskenpflicht in den städtischen Gebäuden weiterhin fest

Sigmaringen – Bürgerinnen und Bürger sowie die städtischen Mitarbeitenden sind zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske, FFP2-Maske oder höherwertig) in den Innenräumen der öffentlichen Gebäude verpflichtet. In Außenbereichen wie auf den Recyclinghöfen besteht diese Pflicht nicht.

Hintergrund dieser Entscheidung sind die weiterhin hohen Infektionszahlen im Landkreis Sigmaringen. Die Maßnahme dient zum Schutz aller Beteiligten, insbesondere um die Dienstfähigkeit der Stadtverwaltung weiterhin aufrechtzuerhalten.

Die städtischen Einrichtungen sind zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Das Bürgerbüro, das Standesamt und die Tourist-Info können ohne Terminvereinbarung besucht werden. Bei allen weiteren Angelegenheiten bittet die Stadtverwaltung um vorherige Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail mit dem zuständigen Fachbereich. Die entsprechenden Kontaktdaten sind auf der städtischen Homepage www.sigmaringen.de zu finden.

(Pressemitteilung: Stadt Sigmaringen)

Schlagwörter

Transparenz

Erstmals veröffentlicht
06.04.2022, 15:12 Uhr

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