Tierseuche breitet sich aus Erster Fall von Blauzungenkrankheit im Landkreis Biberach nachgewiesen

Erster Fall von Blauzungenkrankheit im Landkreis Biberach nachgewiesen
Seit die Blauzungenkrankheit am 8. August 2024 im Rems-Murr-Kreis erstmals in Baden-Württemberg nachgewiesen wurde, breitet sie sich mit großer Geschwindigkeit landesweit aus. (Bild: Pixabay)

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Nachdem die Blauzungenkrankheit (BTV-3) bereits in diversen anderen Regionen in Baden-Württemberg und in den direkten Nachbarlandkreisen Reutlingen, Sigmaringen und Alb-Donau-Kreis nachgewiesen wurde, ist die Tierseuche nun auch im Landkreis Biberach angekommen. Betroffen ist ein Rinderbetrieb in der Nähe von Biberach. Bisher ist nur ein Rind erkrankt.

Seit die Blauzungenkrankheit am 8. August 2024 im Rems-Murr-Kreis erstmals in Baden-Württemberg nachgewiesen wurde, breitet sie sich mit großer Geschwindigkeit landesweit aus. Da das Virus über Stechmücken verbreitet wird, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sich weitere Tiere infizieren. Der einzige Weg die Ausbreitung der Seuche zu verlangsamen, ist die Impfung. Deshalb wird die Impfung von Rinder- Schaf- und Ziegenbeständen dringend empfohlen.

Auf eine Impfung zu verzichten, kann nach Auskunft des Kreisveterinäramtes Biberach verheerende Folgen für die Tierhalterinnen und Tierhalter haben, denn in schweren Fällen kann die Krankheit zum Tod vieler Tiere in betroffenen Beständen führen. Staatliche Entschädigungs- oder Beihilfemaßnahmen für den wirtschaftlichen Schaden gibt es nicht.

Aktuell erkranken neben Schafen, Ziegen und Rindern sporadisch auch Alpakas. Dabei sind Schafe mit bis zu 30 % schweren Verläufen und Todesfällen am stärksten betroffen. Ziegen dagegen weisen bisher nur milde Symptome auf. Auch bei Rindern kommen schwere Verläufe eher seltener vor, allerdings zeigen Kühe massive Milchleistungsverluste. Für Alpakas werden unterschiedlich schwere Verläufe berichtet. Neben Fällen von Genesung gab es auch hier Todesfälle. Und für die Tiere ist eine Infektion mit schwerem Krankheitsverlauf mitunter sehr qualvoll. Es kommt zu Entzündungen der Maul- und Nasenschleimhäute mit teilweise extremen Schwellungen, Entzündungen im Klauenbereich und Entzündungen der Euterschleimhaut, die jeweils mit Fieber und Leistungseinbußen verbunden sowie sehr schmerzhaft sind.

Die Blauzungenkrankheit gefährdet hauptsächlich Wiederkäuer. Tiere, die in Zoos, Wildparks, Zirkussen oder ähnlichen Einrichtungen gehalten werden, sollten genauso geimpft werden, wie die Bestände in landwirtschaftlichen Betrieben. Eine Gefährdung für Menschen besteht nicht.

Für Tierhalterinnen und Tierhalter bedeutet der Ausbruch der Tierseuche in Baden-Württemberg:

  • Überwachung des Bestandes: Tierhalterinnen und Tierhalter sind verpflichtet, ihre Bestände regelmäßig zu überwachen und bei verdächtigen Symptomen, wie Fieber, Schwellungen der Zunge oder Lahmheit, umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt hinzuzuziehen. Das Veterinäramt ist im Falle BTV-3-positiver Tiere umgehend zu informieren.
  • Verbringung von Tieren: Das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und anderen Wiederkäuern in andere BTV-betroffene Gebiete innerhalb Deutschlands und im EU-Ausland ist weiterhin möglich, sofern die Tiere symptomfrei sind. Kranke Tiere dürfen grundsätzlich nicht vermarktet werden. Derzeit ist ganz Deutschland BTV-3-Restriktionsgebiet. Ein Transport in BTV-freie Gebiete im EU-Ausland ist jedoch nur noch zulässig, wenn die entsprechenden Mitgliedsstaaten Ausnahmeregelungen erlassen haben und das zuständige Veterinäramt vorab informiert wurde. Für Schlachttiere gelten gesonderte Regelungen.
  • Impfungen: Die Impfung gegen BTV-3 stellt den einzigen wirksamen Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe dar. Es wird daher dringend empfohlen, empfängliche Tierbestände wie Schafe, Rinder und Ziegen zeitnah impfen zu lassen. Entsprechende Impfstoffe sind verfügbar und werden finanziell unterstützt.

Das Kreisveterinäramt Biberach steht für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

(Pressemitteilung: Landratsamt Biberach)