Kritik am Hochwasserschutz Gemeinderat Biberach kritisiert Land bei Hochwasserschutz an Riß und Umlach

Gemeinderat Biberach kritisiert Land bei Hochwasserschutz an Riß und Umlach
Das Regierungspräsidium befürwortet einen linearen Hochwasserschutz entlang Umlach und Riß (hier im Bereich der Firma Liebherr) – eine Einschätzung, die im Biberacher Gemeinderat nicht auf Verständnis stößt. (Bild: Stadt Biberach)
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Der Gemeinderat stellt die Haltung des Regierungspräsidiums zum Hochwasserschutz infrage. Streitpunkt ist die fehlende Förderung eines Rückhaltebeckens.

Beginnend im Jahr 2016 wurde für den Hochwasserschutz an Riß und Umlach ein umfangreicher Planungsprozess angestoßen. Nach einer Machbarkeitsstudie folgte zuletzt eine vertiefte Flussgebietsuntersuchung für den Oberlauf der Riß mit Blick auf die Stadt Biberach und die Gemeinde Ummendorf. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats wurde deutlich, dass die Haltung des Regierungspräsidiums Tübingen bei mehreren Ratsmitgliedern auf Kritik stößt.

Erst im April hatte sich das Gremium mit dem Hochwasserschutzkonzept Dürnach-Saubach befasst. Dessen Kern sind sechs Rückhaltebecken, darunter eines in Ringschnait. Das Hochwasserschutzkonzept Riß-Umlach kommt nach aktuellem Stand hingegen ohne Rückhaltebecken aus. Nach Auffassung des Regierungspräsidiums ist diese Variante nicht förderfähig. Stattdessen wird ein linearer Hochwasserschutz entlang von Umlach und Riß bevorzugt.

Zwei Varianten untersucht

Wie Jürgen Rapp vom Ingenieurbüro Rapp und Schmid aus Ummendorf im Gemeinderat erläuterte, wurden auf Grundlage eines hundertjährlichen Hochwasserereignisses (HQ 100) plus Klimazuschlag zwei Varianten vertieft untersucht und miteinander verglichen.

Die erste Variante sieht ausschließlich einen linearen Hochwasserschutz mit seitlichen Dämmen und Mauern entlang von Umlach und Riß vor. Die zweite Variante kombiniert einen reduzierten linearen Hochwasserschutz mit einem Rückhaltebecken bei Fischbach.

Das Rückhaltebecken hätte bei einer Dammhöhe von acht Metern ein Volumen von 800.000 Kubikmetern. Nach den Berechnungen könnte dadurch bei einem HQ 100 plus Klimazuschlag der Wasserspiegel in Biberach um etwa zehn Zentimeter abgesenkt werden. Dies würde sich auch positiv auf die Freiborde der Brücken auswirken.

Rund ein Dutzend Brücken über Umlach und Riß werden nach den Berechnungen bei Hochwasserereignissen eingestaut. Angeschwemmtes Material könnte den Wasserabfluss behindern und das Risiko für Überflutungen erhöhen. Die Brücken müssten deshalb angepasst oder erhöht werden. Mit einem Rückhaltebecken wäre diese Problematik etwas entschärft, da der Abstand zwischen dem höchsten berechneten Wasserspiegel und der Unterkante der Brücken größer ausfallen würde.

Als Nachteile der Rückhaltebecken-Variante nannte Rapp die höheren Kosten sowie den Standort in einem FFH-Gebiet am Ortseingang von Eberhardzell, der Eingriffe zusätzlich erschwere.

Unterschiedliche Bewertung der Kosten

Für den linearen Hochwasserschutz werden Baukosten von 5,9 Millionen Euro veranschlagt. Für die Kombination aus reduziertem linearem Hochwasserschutz und Rückhaltebecken werden 8,9 Millionen Euro kalkuliert.

Bei einer Gesamtbetrachtung einschließlich der Baunebenkosten ergibt sich jedoch ein anderes Bild. Zu diesen Kosten zählen unter anderem die Binnenentwässerung mit Pumpwerken und Rückstauklappen sowie notwendige Brückenbauwerke. Dann werden die Gesamtkosten des linearen Hochwasserschutzes auf 18,5 Millionen Euro beziffert. Die Variante mit Rückhaltebecken würde demnach 17,3 Millionen Euro kosten.

Das Regierungspräsidium vertritt allerdings die Auffassung, dass ausschließlich die unmittelbaren Baukosten förderfähig sind. Deshalb kann nur der lineare Hochwasserschutz als wirtschaftlichste Lösung mit 70 Prozent bezuschusst werden. Für die Variante mit Rückhaltebecken ist keine Förderung vorgesehen.

Gemeinderat fordert weitere Klarstellungen

Tiefbauamtsleiter Peter Münsch berichtete, dass bereits in der nichtöffentlichen Vorberatung im Bauausschuss Unzufriedenheit über die Haltung des Regierungspräsidiums geäußert worden sei.

Der Gemeinderat befasste sich mit dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt und Land, in der weitere Detailfragen unter anderem zu den Kosten geregelt werden sollen. Nach der Vorberatung wurde der Beschlussantrag um mehrere Punkte ergänzt. Dazu gehören die Fixierung der Kosten-Nutzen-Berechnung, die anteilige Kostenübernahme bei Brückenneubauten sowie bei Umbauten und Schutzmaßnahmen für die Binnenentwässerung. Zudem soll die Hochwassergefahrenkarte erst nach Fertigstellung des Hochwasserschutzes fortgeschrieben werden.

Der ergänzte Beschlussantrag wurde schließlich bei zwei Enthaltungen einstimmig angenommen.

(Quelle: Stadt Biberach)

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.