Das Land Baden-Württemberg stellt den Feuerwehren im Landkreis Biberach in diesem Jahr Fördermittel in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Damit stärkt das Land gezielt die Einsatzbereitschaft und Infrastruktur der kommunalen Feuerwehren.
Investitionen in Ausrüstung und Infrastruktur
Rund 400.000 Euro fließen als Pauschalförderung direkt an die Kommunen. Diese richtet sich nach der Anzahl der aktiven Feuerwehrangehörigen vor Ort. Mit den verbleibenden circa 2,8 Millionen Euro werden konkrete Projekte in zwölf Städten und Gemeinden unterstützt – darunter die Anschaffung von insgesamt acht Löschfahrzeugen sowie der Neubau von zwei Feuerwehrhäusern.
Die entsprechenden Förderbescheide sind bereits übermittelt worden. „Diese Förderungen sind ein wichtiger Beitrag für unsere Feuerwehren und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis“, freut sich Landrat Mario Glaser.
Auch der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Dörflinger begrüßt die finanzielle Unterstützung: „Es ist gut und richtig, dass das Land die Leistungen der oft ehrenamtlichen Feuerwehrleute wertschätzt und gezielt in moderne Ausrüstung und Infrastruktur investiert.“
Geförderte Projekte im Überblick
- Achstetten: 22.000 Euro für ein Führungsfahrzeug (MZF)
- Eberhardzell: 182.000 Euro für ein Löschfahrzeug (LF 10)
- Erlenmoos: 182.000 Euro für ein Löschfahrzeug (LF 10)
- Erolzheim: 182.000 Euro für ein Löschfahrzeug (LF 10)
- Ertingen: 820.000 Euro für den Neubau eines Feuerwehrhauses und 182.000 Euro für ein Löschfahrzeug (LF 10)
- Gutenzell-Hürbel: 150.000 Euro für ein Löschfahrzeug (LF 20 KatS)
- Kirchberg an der Iller: 350.000 Euro für den Neubau eines Feuerwehrhauses
- Kirchdorf an der Iller: 5.500 Euro für digitale Handsprechfunkgeräte (HRT)
- Langenenslingen: 182.000 Euro für ein Löschfahrzeug (LF 10)
- Laupheim: 182.000 Euro für ein Löschfahrzeug (LF 10)
- Ochsenhausen: 182.000 Euro für ein Löschfahrzeug (LF 10)
- Wain: 182.000 Euro für ein Löschfahrzeug (LF 10)
Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.
(Quelle: Landratsamt Biberach)