Nach Leichenfund: Warum der 17-jährige Tatverdächtige vorerst auf freiem Fuß ist

Nach Leichenfund: Warum der 17-jährige Tatverdächtige vorerst auf freiem Fuß ist
Göttin Justitia: Sie steht für Gerechtigkeit. (Symbolbild: pixabay)

Weingarten (dpi) – Am 27. Januar hatte ein Leichenfund in einem Studierendenwohnheim in Weingarten viele Anwohner geschockt. Verdächtigt wird nach wie vor ein 17-jähriger, der den 37-jährigen getötet haben soll. Ein Richter hatte ihn aufgrund des Verdachts der Notwehr auf freien Fuß gelassen, die Staatsanwaltschaft sieht das aber anders.

Hervorgegangen war ein Streit um Drogengeld das der Jugendliche dem 37-jährigen geschuldet habe. Während der hitzigen Diskussion am Dienstag 26. Januar, dem Tag vor dem Leichenfund, habe der Mann dem Jugendlichen angedroht sein Messer zu holen, woraufhin der 17-jährige mehrmals in Halsbereich des Mannes eingestochen habe.

Zu dem Vorfall berichteten wir: https://www.wochenblatt-news.de/weitere-erkenntnisse-zum-toetungsdelikt-im-studentenwohnheim-in-weingarten/

Aufgrund des Verdachts des Tötungsdelikts hatte die Staatsanwaltschaft einen Erlass eines Haftbefehls verlangt. Die Vorführung beim Richter aber wendete sich in eine andere Richtung. Der Haftrichter ging in seiner Entscheidung davon aus, dass aufgrund vorangegangener körperlicher Angriffe des Tatopfers eine Notwehrlage zu Gunsten des Jugendlichen Tatverdächtigen nicht ausgeschlossen werden könne, so dass dessen Messereinsatz durch die Notwehrregelungen gedeckt sein könnten.

Hierzu vertrete die Staatsanwaltschaft Ravensburg aber eine andere Ansicht: „Zunächst wird davon ausgegangen, dass der Beschuldigte die spätere Notwehrlage zumindest mit provoziert hat. In der konkreten Tatsituation war aus hiesiger Sicht der Einsatz eines Messers auch nicht das mildeste Mittel, um weitere Angriffe des später Getöteten auf den Beschuldigten nachhaltig und endgültig abzuwehren.“ so Oberstaatsanwalt Angerer.

Dem bisherigen Ermittlungen zu folge, habe der Tatverdächtige Jugendliche keinen Versuch unternommen, den ebenfalls in der Wohnung anwesenden Zeugen um Hilfe zu bitten oder den Notruf zu verständigen. Fraglich wäre daher laut Oberstaatsanwalt Angerer der Verdacht, dass der Jugendliche in Notwehr gehandelt haben könnte. Nach Bewertung der Staatsanwaltschaft habe man hier jedenfalls eine deutliche Grenze überschritten, die einen „Schuldausschließungsgrund“ nicht rechtfertigen würde.

Die Staatsanwaltschaft hatte daher angekündigt, gegen die Entscheidung des Richters eine Beschwerde einzulegen. Eine Entscheidung seitens des Landgerichts Ravensburg läge in dieser Sache aber (Stand 03.02.) noch nicht vor.