Hundesteuerbescheide mit neuen Hundesteuermarken wurden verschickt

Hundesteuerbescheide mit neuen Hundesteuermarken wurden verschickt
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, jeden von ihm gehaltenen Hund mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen. (Archivbild: Brigitte Göppel)

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In den letzten Tagen wurden die Hundesteuerbescheide mit der aktuellen Hundesteuermarke an die Hundehalter verschickt. 

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, jeden von ihm gehaltenen Hund mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen. Wie in den letzten Jahren gelten die Hundesteuermarken zwei Jahre, das heißt für die Jahre 2023 und 2024. Die Hundesteuer wird aufgrund der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Waldsee erhoben.

Hundesteuerpflichtig ist, wer am 1. Januar einen mehr als drei Monate alten Hund hält. Wer nach dem 1. Januar des Jahres einen mehr als drei Monate alten Hund zu halten beginnt, hat diesen innerhalb von zwei Wochen beim städtischen Steueramt, Ravensburger Straße 2 oder beim Bürgerbüro beziehungsweise der zuständigen Ortschaftsverwaltung anzumelden.

Die Stadtverwaltung bittet die Hundehalter, die bisher ihren Hund noch nicht angemeldet haben, die Anmeldung nachzuholen, damit die Hundesteuermarke ausgehändigt werden kann.

(Pressemitteilung: Stadt Bad Waldsee)