Füttern von Tauben in Biberach verboten

Füttern von Tauben in Biberach verboten
Hinweisschilder in der Biberacher Innenstadt weisen auf das Taubenfütterungsverbot hin. (Bild: Stadtverwaltung Biberach)

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Das Füttern von Tauben ist auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen verboten. Dies ist in der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Biberach geregelt. Leider wird gegen dieses Verbot immer wieder verstoßen, von manchen vielleicht unwissentlich.  

Innenstadtbewohner nehmen derzeit eine Zunahme der Taubenpopulation wahr. Die Tiere verursachen erhebliche Verschmutzungen an Gebäuden und öffentlichen Plätzen. Das Fütterungsverbot zielt darauf ab, den Taubenbestand im Biberacher Stadtgebiet zu reduzieren, beziehungsweise auf einem niedrigen Niveau zu stabilisieren. Es umfasst jegliche Art von Futter, auch Essensreste oder Brotkrümel.

Das Verbot schützt zudem die Gesundheit der Tiere. Nicht artgerechtes Futter kann bei Tauben Schmerzen verursachen. Um dies zu vermeiden, betreibt die Stadt einen Taubenschlag, in welchem die Tiere artgerechtes Futter erhalten. Letztlich sind Tauben aber auch in der Lage, sich selbst zu versorgen.

Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einer Geldbuße belegt werden.

Öffnungen kontrollieren

Durch offene Fenster oder Dachöffnungen gelangen Tauben in Gebäude, nisten dort und können sich mangels ausreichend natürlicher Feinde ungehindert vermehren. Als weitere Maßnahme gegen eine zunehmende Taubenpopulation appelliert die Biberacher Stadtverwaltung an Eigentümer ihre Gebäude auf entsprechende Öffnungen zu kontrollieren.

(Pressemitteilung: Stadtverwaltung Biberach)