Füttern von Tauben in Biberach verboten
Das Füttern von Tauben ist auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen verboten. Dies ist in der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Biberach geregelt. Leider wird gegen dieses Verbot immer wieder verstoßen, von manchen vielleicht unwissentlich.
Taubenfütterung verboten – Stadt Tuttlingen weist auf hohe Bußgelder hin
Verboten ist es bereits seit mehr als zehn Jahren, dennoch wird in der Tuttlinger Innenstadt sowie im Ludwigstal weiterhin Körnerfutter für die Tauben in erheblichen Mengen ausgebracht. Die Stadt Tuttlingen weist daher darauf hin, dass Fütterer mit einem empfindlichen Bußgeld im dreistelligen Bereich rechnen müssen.