Wichtige Erleichterung bei der „2G Plus“-Regel
Vollständig Geimpfte, deren 2. Impfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, werden bei der „2G-Plus“-Regelung wie Personen mit Booster-Impfung behandelt. Sie können also ohne zusätzlichen Testnachweis Gastronomietriebe und Hotelrestaurants besuchen.
Diese Information wurde dem DEHOGA Baden-Württemberg aus Kreisen der Landesregierung bestätigt. Der DEHOGA hatte die „2G-Plus“-Regel für die Gastronomie massiv kritisiert und begrüßt daher die jetzt erreichte Erleichterung ausdrücklich. Der Verband dankt allen, die sich dafür in der Landesregierung eingesetzt haben.
Wenn die 2. Impfung demnach nicht länger als 6 Monate zurückliegt, entfällt die Testpflicht bei 2G Plus.
(Quelle: DEHOGA Baden-Württemberg e.V. am 4.12.2021)