Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften
Wer mit der Leistung eines Treppenliftmonteurs unzufrieden ist, hat nun mittels Widerruf gute Chancen, aus dem Vertrag zu kommen. (Bild: Ingo Bartussek/stock-adobe)

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 20. Oktober 2021 nach Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Verbraucherrechte deutlich gestärkt: Verkauf und Montage eines Treppenliftes sind als Werkverträge anzusehen und können, wenn der Vertragsabschluss in der Wohnung des Kunden erfolgte, daher 14 Tage widerrufen werden.

Unternehmen hatten in der Vergangenheit dieses Widerrufsrecht häufig mit Verweis auf eine „Sonderanfertigung“ verweigert.

Häufige Probleme

Mit dieser Entscheidung stärkt der Bundesgerichtshof die Rechte von Verbrauchern in einem Markt, in dem es regelmäßig zu Problemen kommt. Verbraucherzentralen haben in ihrer Beratung häufig mit Menschen zu tun, die beim Vertragsschluss oder bei der Montage eines Treppenlifts über den Tisch gezogen oder überrumpelt wurden.

Zu schnellem Vertragsabschluss gedrängt

Verbraucher berichten von Planungsfehlern beim Einbau, Sicherheitsmängeln oder unzureichendem Service. Viele fühlen sich außerdem zu einem schnellen Vertragsabschluss in den eigenen vier Wänden gedrängt, insbesondere wenn eine Notlage vorliegt, weil beispielsweise plötzlich eingetretene Erkrankungen Hilfe erforderlich machen.

Versuchten Betroffene dann, den Vertrag zu widerrufen, verweigerten die Anbieter dies regelmäßig oder konfrontierten die Verbraucher stattdessen mit horrenden Schadensersatzforderungen.

Achten Sie auf die Fristen!

Mit der erfolgreichen Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist hier nun Klarheit hergestellt: Weil Verkauf und Montage als Werkvertrag anzusehen sind, haben Verbraucher, wenn der Vertrag in ihrer Wohnung abgeschlossen wurde, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Informieren Anbieter nicht korrekt über die Möglichkeit des Widerrufs, verlängert sich dies sogar um ein Jahr.

Wer mit der Leistung eines Treppenliftmonteurs unzufrieden ist, hat nun mittels Widerruf gute Chancen, aus dem Vertrag zu kommen:

  1. Liegt Ihr Vertragsabschluss noch nicht länger als 14 Tage zurück, können Sie den Vertrag einfach widerrufen.

  2. Liegt Ihr Vertragsabschluss noch nicht länger als 1 Jahr und 14 Tage zurück und hat man Sie nicht korrekt über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt? Dann können Sie den Vertrag ebenfalls widerrufen.

Betroffene können sich auch an die Verbraucherzentrale wenden und individuell beraten lassen, zudem gibt es hier kostenlose Musterbriefe.

(Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen/Presse/le)