Wahlaufruf zur Landtagswahl sowie weitere wichtige Informationen zur Landtagswahl in Bad Waldsee

Wahlaufruf zur Landtagswahl sowie weitere wichtige Informationen zur Landtagswahl in Bad Waldsee
Für den reibungslosen Ablauf der Wahl und der Stimmenauszählung in Bad Waldsee ist der städtische Fachbereich Sicherheit/Ordnung zuständig. Dessen Leiterin Margit Geiger (links) sowie ihre Mitarbeiterinnen Martina Schindler (Mitte) und Kathrin Schmid (rechts) sind in diesen Tagen intensiv mit den Vorbereitungen befasst – unter anderem gilt es, zahlreiche Besonderheiten aufgrund der Pandemiesituation zu berücksichtigen. (Bild: Brigitte Göppel)

WOCHENBLATT

Liebe Wählerinnen und Wähler, am Sonntag, 14. März 2021, wird in Baden-Württemberg zum 17. Mal ein neuer Landtag gewählt. Ein wichtiger Tag, an dem circa 7,7 Millionen Menschen in Baden-Württemberg selbst die Möglichkeit haben, an der Entscheidung über die Politik in Baden-Württemberg mitzuwirken. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter werden die Entwicklung in Baden-Württemberg in den kommenden fünf Jahren maßgeblich mitbestimmen.

Machen deshalb auch Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und zeigen Sie mit Ihrer Teilnahme Ihr Interesse an der künftigen Gestaltung unserer Heimat. Ganz besonders gilt mein Appell den Jugendlichen, die bei der Landtagswahl zum ersten Mal ihr Wahlrecht ausüben dürfen. Nehmen Sie alle diese Chance der Mitsprache wahr! Eine gute Demokratie lebt von einer hohen Wahlbeteiligung. Ich rufe Sie daher herzlich auf: Gehen Sie am 14. März 2021 zur Wahl oder nutzen Sie die Möglichkeit zur Briefwahl.

An dieser Stelle möchte ich mich auch recht herzlich bei allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern bedanken, die unter diesen besonderen Umständen zur Durchführung der Wahl einen elementaren Teil beitragen.

Matthias Henne Bürgermeister

Weitere Informationen zur Landtagswahl

Briefwahl

Wichtiges zur Briefwahl: Die Briefkästen der Ortschaftsverwaltungen werden am Freitag, 12. März 2021, um 12.00 Uhr das letzte Mal vor der Landtagswahl geleert und im Anschluss zugeklebt. Briefwahlunterlagen können ab diesem Zeitpunkt nur noch im Briefkasten der Stadtverwaltung, Hauptstraße 29 (unter den Arkaden, siehe Foto), oder zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros (Freitag bis 13.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr) abgegeben werden. Ein gültiger Eingang der Briefwahlunterlagen ist bis Sonntag, 14. März 2021, 18.00 Uhr möglich.

Am Wahlabend kein Bildschirm im Rathaus

Um Menschenansammlungen im Rathaus zu vermeiden, wird bei der diesjährigen Landtagswahl kein Bildschirm zum Mitverfolgen der Stimmenauszählung aufgestellt. Stattdessen können Interessierte die Ergebnisse der Bad Waldseer Wahllokale im Internet mitverfolgen beziehungsweise im Nachgang abrufen. Ein entsprechender Link steht rechtzeitig auf www.bad-waldsee.de zur Verfügung.

Landtagswahl Infektionsschutz im Wahllokal

Am 14. März 2021 wird der 17. Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Der Wahltag ist ebenfalls von der Pandemie und deren Regelungen geprägt. Die Stadtverwaltung gibt hierzu wichtige Informationen:

Was ist beim Besuch der Wahllokale zu beachten?

Grundsätzlich gelten die allgemeinen AHA-Regeln. Die Abstandsregeln sind sowohl vor als auch im Wahllokal zu beachten und umzusetzen. Da sich im Wahllokal nur so viele Personen zeitgleich aufhalten dürfen, wie sich Wahlkabinen im Wahllokal befinden, kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Die Stadtverwaltung bittet darum, im Wahllokal möglichst wenig zu sprechen und das Wahllokal nach der Stimmabgabe zügig zu verlassen.

Gilt in den Wahllokalen die Maskenpflicht?

Ja, in den Wahllokalen besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes, der den Standard FFP2 oder KN95 oder N95 oder einen vergleichbaren Standard erfüllt.

Gibt es Veränderungen hinsichtlich der Laufwege im Wahllokal?

Sofern es die räumlichen Gegebenheiten ermöglichen, gibt es für den Zutritt zum Wahllokal einen definierten Eingang. Zum Verlassen des Wahllokals wird ein räumlich davon abgetrennter Ausgang definiert. In Wahllokalen, in denen keine Zwei-Wege-Regelung umsetzbar ist, werden die Wählenden durch eine entsprechende Beschilderung und bei Bedarf durch Bodenmarkierungen durch das Wahllokal geführt.

Wie werden die Hygieneregelungen in den Wahllokalen umgesetzt?

In jedem Wahllokal werden am Eingang Möglichkeiten zur Handdesinfektion für die Wählenden zur Verfügung gestellt. Aushänge informieren über Warteregeln. Nach Bedarf werden im Wartebereich Abstandsmarkierungen angebracht. Zudem wird in jedem Wahllokal zusätzlich zu den Wahlhelfenden ein Ordnungsdienst eingesetzt. Den Anweisungen des Ordnungsdienstes im Wahllokal ist Folge zu leisten. Die Wahlkabinen werden ebenfalls regelmäßig desinfiziert. Am Tisch zur Ausgabe der Stimmzettel sowie am Tisch des Wahlvorstandes ist ein Spuckschutz angebracht. Die Stadtverwaltung empfiehlt, für die Wahlhandlung eigene und nicht radierfähige Stifte mitzubringen. Für die Fälle, in denen die Wählenden ohne eigenen Stift ins Wahllokal kommen, stehen am Eingang des Wahllokals ausreichend desinfizierte Stifte zur Verfügung. Die ausgegebenen Stifte werden am Ausgang des Wahllokals in einem bereitgestellten Abwurfbehälter wieder eingesammelt und erst nach einer Desinfektion wieder ausgegeben. In den Wahlkabinen werden keine Stifte vorgehalten.

Wer ist vom Besuch des Wahllokals ausgeschlossen?

Wer typische Symptome aufweist oder in Kontakt mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person stand, darf kein Wahlgebäude betreten.

Wer in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person steht oder stand, darf das Gebäude außerdem nicht betreten, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind. Der Zugang wird zudem verweigert, wenn die Maskenpflicht – ohne Vorliegen eines Ausnahmegrundes – nicht eingehalten wird. Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahllokal aufhalten und die nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind, sind vom Besuch des Wahllokals ebenfalls ausgeschlossen.

Ist die Abgabe von Kontaktdaten für eine eventuelle Kontaktverfolgung notwendig?

Kontaktdaten werden nur von Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahllokal aufhalten, vom Wahlvorstand notiert. Wählende sind davon nicht betroffen.

Wie gelingt die händische Auszählung unter Einhaltung der Corona-Regeln?

Auch bei der Auszählung der Stimmzettel im Anschluss an die Wahlhandlung gelten die allgemeinen AHA-Regeln. Unsere Wahlhelfenden werden mit FFP2-Masken ausgestattet. Weitere Schutzmaßnahmen sind beim Kontakt mit den Stimmzetteln nicht zu beachten. Es ist – wie generell – nur darauf zu achten, sich mit den Händen nicht ins Gesicht zu fassen.

Gibt es eine Alternative zur persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal?

Wer in Pandemie-Zeiten lieber nicht persönlich im Wahllokal seine Stimme in die Urne werfen will, sollte zeitnah Briefwahlunterlagen beantragen – schriftlich, per E-Mail, durch persönliche Vorsprache oder über www.bad-waldsee.de. Anträge sind zwar generell bis Freitag, 12. März 2021, 18.00 Uhr, möglich, aber um sicher zu gehen, sollte der Antrag möglichst frühzeitig gestellt werden, schließlich muss die Zeit für die Bearbeitung und die Postlaufzeit berücksichtigt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann ein Briefwahlantrag noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr gestellt werden.

(Quelle: Stadt Bad Waldsee/mas)