Was sich ab April bei Amazon, dem Elterngeld und beim Kiffen ändert

Was sich ab April bei Amazon, dem Elterngeld und beim Kiffen ändert
Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird für Paare für Geburten ab dem 1. April auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt. (Bild: LightFieldStudios// iStock / Getty Images Plus)

Der April macht nicht nur wettertechnisch was er will, er bringt auch einige Veränderungen. Ab Ostermontag darf beispielsweise legal gekifft werden, es gibt neue Einkommensgrenzen für das Elterngeld, die Mehrwertsteuer auf Gas steigt wieder und Venedig hält die Hand auf.

Cannabis: Ein Aprilscherz ist es ganz und gar nicht: Ab dem 1. April ist der Besitz und Anbau von Cannabis in Deutschland erlaubt – natürlich nur in begrenzten Mengen. Das Gesetz gestattet Erwachsenen den Besitz von maximal 25 Gramm für den Eigenkonsum. Der Eigenanbau ist auf maximal drei Pflanzen beschränkt. Kiffen im öffentlichen Raum ist unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten. Wer kifft und danach Auto fährt, riskiert weiterhin den Führerschein. Das Fahren unter Cannabis-Einfluss stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Heizen: Kunden von Gas und Fernwärme müssen ab dem 1. April wieder mit höheren Energiepreisen rechnen. Wegen der Energiekrise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine wurde die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme gesenkt. Diese Maßnahme läuft Ende März leider aus. Ab dem 1. April steigt sie von sieben wieder auf die ursprünglichen 19 Prozent.

Elterngeld: Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird für Paare für Geburten ab dem 1. April auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und für Geburten ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Darüber hinaus können beide Eltern das sogenannte Basiselterngeld nur noch maximal einen Monat lang und ausschließlich in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes gleichzeitig bekommen.

Online bestellen: Amazon verkürzt die Rückgabefrist für bestimmte Produkte von 30 Tagen auf das gesetzliche Mindestmaß von 14 Tagen. Diese Regelung tritt vollständig erst am 25. April in Kraft. Betroffen sind unter anderem Kameras, Computer, andere Elektrogeräte sowie Videospiele

Vergünstigtes Deutschlandticket: Studierende können das Deutschlandticket vergünstigt für 29,40 Euro/Monat kaufen. Auch viele Hochschulen bieten es zum Start des Sommersemesters an. Busse und Bahnen können so bundesweit genutzt werden.

Höherer Mindestlohn: Gesellen im Maler- und Lackiererhandwerk dürfen sich über einen höheren Mindestlohn freuen. Künftig beträgt der Mindestlohn mindestens 15 Euro pro Stunde. Ungelernte Arbeitnehmer in diesem Bereich haben Anspruch auf mindestens 13 Euro brutto pro Stunde.

Neues zum Führerschein: Ab dem 1. April wird mit neuen Fragen in der Theorieprüfung geprüft. Es gibt über alle Klassen verteilt 61 neue bzw. überarbeitete Fragen: Die Palette reicht von 9 neuen Fragen im Grundwissen für alle Klassen bis hin zu 33 neuen Fragen in Klasse A, 25 neuen Fragen in Klasse B… Die Fahrschulen geben genaue Auskünfte.

Qualifizierungsgeld: Die Bundesregierung startet Weiterbildungsprogramm für Beschäftigte. Ab dem 1. April greift ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz. Damit können Beschäftigte in betroffenen Branchen freigestellt werden, damit sie eine Weiterbildung absolvieren und gleichzeitig ihre Stelle behalten können. Das Qualifizierungsgeld wird in der Höhe von 60 Prozent des Nettogehalts an die Arbeitnehmer ausgezahlt. Für Angestellte mit Kindern erhöht sich der Satz auf 67 Prozent. 

Kleinere Campingplätze: Nachdem es immer mehr Campingurlauber gibt und die Stellplätze auf den Campingplätzen derart heiß begehrt sind, ändert sich auch hier etwas. Ab dem 1. April müssen Campingplatzbetreiber die Parzellengröße reduzieren. Damit soll erreicht werden, dass jeder Bulli-, Van- oder Wohnmobilfahrer auch in der Hochsaison einen Platz bekommt. Konkret sollen alle Parzellen auf maximal 30 m² begrenzt werden, heißt es von den Reisebüros.

Eintrittspreise für Venedig: Die Lagunenstadt bittet Tagesbesucher ab dem 25. April an ausgewählten Terminen zur Kasse. Das Geld soll in den Erhalt von Stadt und Natur fließen. Zunächst wird bis zum 5. Mai kassiert, danach an jedem Wochenende bis Mitte Juli – ausgenommen ist das Wochenende vom 1. und 2. Juni. Die Gebühr beträgt 5 EUR/Person. Kinder unter 14 Jahren sind von der Gebühr befreit. Betroffen sind all jene Reisenden, die nur für einen Tag (ohne Übernachtung) Venedig besuchen. Die dauerhafte Einführung ist für 2025 vorgesehen. Wer sich nicht an die Regel hält, muss mit saftigen Strafgeldern rechnen.

(Quelle: Chip/Focus online/ADAC)