Tiere Tierschützer geben nicht auf: Weitere Klage wegen Wolf

Tierschützer geben nicht auf: Weitere Klage wegen Wolf
Die Naturschutzinitiative will im Streit um den Wolf im Nordschwarzwald den Europäischen Gerichtshof einschalten (Symbolbild: Sina Schuldt/dpa)
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Deutsche Presse-Agentur
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Die Jäger sind bereits im Einsatz. Doch die Naturschutzinitiative gibt nicht auf und zieht sogar den Europäischen Gerichtshof in Betracht. Mit ihrer Klage will sie eine grundsätzliche Klärung erreichen.

Der Wolf auf der Hornisgrinde ist nach einem langen Rechtsstreit zwar offiziell zum Abschuss freigegeben. Für die unterlegenen Tierschützer ist der Fall damit jedoch noch nicht abgeschlossen. Nach den Niederlagen in den ersten beiden Instanzen will die Naturschutzinitiative weiter vorgehen und kündigte an, den Weg zum Europäischer Gerichtshof anzustreben. Ziel sei es, klären zu lassen, ob der Wolf im Nordschwarzwald allein deshalb getötet werden dürfe, weil er sich Menschen mehrfach genähert habe.

Nach Auffassung der Naturschutzinitiative müsse der Erhaltungszustand einer bedrohten Art nach übergeordnetem EU-Recht bewertet werden. «Dies ist hier nicht der Fall», erklärte Wolfgang Epple, Biologe und Wissenschaftlicher Beirat der NI. «Daher werden wir den Weg über das Verwaltungsgericht Stuttgart, den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen.»

Kläger erwarten einen langen Weg

Geplant sei, bei den Gerichten zu beantragen, den Fall direkt dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. «Dies wird ein langer Weg, dieser ist aber notwendig, um dem Natur- und Artenschutz zu seinem Recht zu verhelfen», sagte Epple weiter.

Unklar ist jedoch, ob dafür noch genügend Zeit bleibt. Denn derzeit darf der zutrauliche Wolf auf der Hornisgrinde bis zum 10. März getötet werden. Das hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) am vergangenen Montag in zweiter Instanz entschieden und die Beschlüsse in zwei Eilverfahren für unanfechtbar erklärt. Im Auftrag des Landes sind professionelle Jäger bereits unterwegs.

Ausnahmeerlaubnis wegen Wolfstourismus

Grundsätzlich stehen Wölfe nach dem Bundesnaturschutzgesetz unter strengem Schutz. Das Fangen, Verletzen oder Töten ist demnach verboten. Nur in Einzelfällen sind Ausnahmen zulässig.

Das Umweltministerium hatte den Abschuss im Januar genehmigt. Zur Begründung hieß es, dass sich «GW2672m» mehrfach Hunden und damit auch Menschen genähert habe. In der Ausnahmegenehmigung wird darauf verwiesen, dass seit Anfang 2024 mehr als 180 Sichtungen des Hornisgrinde-Wolfs gemeldet worden seien.

Emotionale Debatte

Das Thema sorgt im Südwesten für eine intensive Diskussion. In Petitionen sammelten sowohl Wolfsfreunde als auch Gegner Unterschriften. Zudem wurde eine Mahnwache gegen den Abschuss geplant. Die starke Emotionalität der Debatte habe ihn überrascht, sagte Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne).

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.