Nicht jeder will ihn, aber jeder bekommt ihn: den blauen Kreis „Meta Al“. Die neue KI-Funktion soll Fragen beantworten und Empfehlungen geben. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot aber nicht abschalten. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps.
Seit einigen Wochen sehen auch Nutzer in der EU einen kleinen blauen Kreis, wenn sie den Messenger von Facebook, die Nachrichtenfunktion von Instagram oder WhatsApp öffnen. Dahinter verbirgt sich ein intelligenter Chatbot des Konzerns Meta, der Stand jetzt Fragen beantwortet und künftig auch Hilfestellung bei der Bildbearbeitung oder Vorschläge für neue Posts machen kann. Er lässt sich nicht abschalten – Sie können Ihn lediglich ignorieren, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Einmal verwendet – nicht mehr zu löschen
Damit die dahinterstehende KI nun für europäische Nutzer verbessert werden kann, möchte Meta alle jemals in seinen Diensten wie Facebook und Instagram veröffentlichten Inhalte von Menschen über 18 Jahren nutzen. Das können also sehr viele Nachrichten, Fotos, Beiträge, Kommentare etc. sein. Das Problem dabei: Sind diese Daten einmal für KI-Training verwendet worden, lassen sie sich nicht mehr zurückholen oder löschen.
Meta hat angekündigt, ab dem 27. Mai mit dem KI-Training zu starten. Das bedeutet, dass Sie bis spätestens zum 26. Mai der Nutzung Ihrer Daten widersprechen sollten, wenn Sie sie nicht für die KI freigeben möchten. Danach können Ihre Daten Teil der KI werden und lassen sich daraus nicht mehr zurückholen oder löschen. Ein Widerspruch danach kann sich also nur noch auf Dinge beziehen, die Sie ab dem Zeitpunkt Ihres Widerspruchs veröffentlichen würden.
Meta startet neuen Versuch
Meta hatte schon im vergangenen Mai 2024 angekündigt, alle öffentlichen Informationen wie öffentliche Beiträge und Kommentare von Menschen fürs KI-Training nutzen zu wollen. Aufgrund massiver Kritik von Aufsichtsbehörden, Organisationen und auch einer Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW hatte Meta sein Vorhaben für die EU zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben. Mit der neuen Ankündigung startet Meta erneut den Versuch, die Daten europäischer Nutzer zu verwenden.
Für den Widerspruch stellt Meta Formulare bei Facebook und Instagram bereit, die allerdings nur im eingeloggten Bereich der Dienste aufgerufen werden können (siehe unten).
Um welche Daten geht es?
Meta möchte nach eigenen Angaben neben öffentlich zugänglichen Daten im Internet auch „öffentliche Inhalte in Meta-Produkten“ nutzen, um eigene KI-Modelle zu entwickeln und weiter zu verbessern. So steht es in der Erläuterung zur Verwendung von Informationen für die generative KI bei Meta. Dabei unterscheidet Meta zwischen Informationen und Aktivitäten, die immer öffentlich sind und Inhalten, für die Sie die Einstellung „öffentlich“ wählen können. Zu den Informationen, die immer öffentlich sind, zählen laut Metas eigenen Angaben:
- Name,
- Facebook- und Instagram-Benutzername,
- Profilbild,
- Aktivitäten in öffentlichen Gruppen, auf Facebook-Seiten und Kanälen,
- Aktivitäten mit Inhalten, die öffentlich sind – beispielsweise Kommentare, Bewertungen oder Rezensionen auf Marketplace oder auf einem öffentlichen Instagram-Konto.
- Avatare.
Inhalte, wie z.B. Beiträge, Fotos und deren Bildunterschriften oder Videos, die Sie im Profil, in Stories oder Reels als öffentlich sichtbar gepostet haben, werden ebenfalls für Metas KI verwendet.
Persönliche Chats zählen nicht zu den öffentlichen Informationen
Nicht zu den öffentlichen Informationen zählen die persönlichen Chats auf WhatsApp mit Ihren Kontakten. Diese sind grundsätzlich Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Sobald Sie in WhatsApp jedoch mit „Meta AI“ kommunizieren oder in einen Gruppenchat integrieren, sind diese Teile der Kommunikation mit „Meta AI“ nicht mehr Ende-zu-Ende-verschlüsselt und somit „öffentlich“. Alle Anfragen und Nachrichten, die an den KI-Chatbot geschickt werden, können also doch für das Training von KI bei Meta verwendert werden. Sie sollten daher sorgsam mit Ihren Daten umgehen, wenn Sie „Meta AI“ nutzen, egal in welchem Dienst (also egal ob bei WhatsApp, Facebook oder Instagram). Geben Sie darin keine sensiblen Daten wie Namen, Geburtsdaten oder Gesundheitsinformationen an!
Was kann ich dagegen machen?
Meta bietet die Möglichkeit, über dieses Formular bei Facebook und dieses Formular auf Instagram zu widersprechen. Beide Formulare werden nur angezeigt, wenn Sie eingeloggt sind. Die Angabe der E-Mail-Adresse, mit der Sie Facebook oder Instagram nutzen, ist Pflicht. Das weitere Textfeld kann frei bleiben, eine Begründung für den Widerspruch ist nicht erforderlich.
Laut den Datenschutzhinweisen von Meta müssen Sie nicht erneut widersprechen, wenn Sie bereits widersprochen haben. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte aber erneut einen Widerspruch einlegen – etwa wenn sich die E-Mail-Adresse geändert hat, mit der der Meta-Dienst genutzt wird.
Widerspruch auch möglich, wenn Sie weder Facebook noch Instagram nutzen
Künstliche Intelligenz ist bei Meta schon länger ein Thema – in dem Programm „Meta AI“ zum Beispiel. Auch dafür hat der Konzern bereits Trainingsdaten genutzt – vermutlich aus dem Internet oder zugeliefert von anderen Unternehmen. Wenn Sie personenbezogene Daten von sich in KI-generierten Inhalten von Meta entdecken, gibt es auch ein Formular, über das Sie Zugriff auf Ihre Daten von so genannten Drittanbietern anfordern können. Sie finden es hier. Drittanbieter sind zum Beispiel Firmen, von denen Meta Daten bezieht, um seine KI-Modelle zu trainieren.
In dem Formular müssen Sie die so genannten Prompts angeben, über die Ihre Daten zum Vorschein kamen. Prompts sind die Befehle, die Sie eingeben, damit die KI etwas generiert (Bild, Text, Video etc.). Über das gleiche Formular können Sie Ihre personenbezogenen Daten von Drittanbietern korrigieren oder löschen lassen und gegen deren Verwendung Widerspruch einlegen.
Weitere ausführliche Infos: „Meta AI“ bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie
(Quelle: Verbraucherzentrale/Presse)