Immer wieder bekommen Urlauber aus dem letzten Kroatien-Urlaub ärgerliche Post mit Parkforderungen. Die Schreiben sind von einem Anwalt und verlangt werden gerne zu hohe Geldbeträge. Was hat es damit auf sich?
Die oft hohen Rechnungen sind ein verspätetes Souvenir, dass bei den Urlaubern einen bitteren Nachgeschmack und Frust hinterlässt. Der ÖAMTC schildert einen Fall: Herr R. fand in seinem Briefkasten ein Anwaltsschreiben vor. Verlangt wurden von ihm 225 Euro, da er in der Nähe eines beliebten Strands in Kroatien seinen Pkw ohne Entrichtung der vorgeschriebenen Kosten abgestellt hätte. „Ich war dort, habe aber nichts von einer Gebührenpflicht gesehen“, erinnerte sich Herr R.
Leicht zu übersehen
Es ist ein Fall, wie er der Rechtsberatung des ÖAMTC bestens bekannt ist. In Kroatien und anderen Ländern werden teilweise Kurzparkzonen nach einer Bevollmächtigung durch die jeweilige Gemeinde von Privaten bewirtschaftet, heißt es in einer Pressemitteilung. Gekennzeichnet sind diese durch Schilder, die allerdings in der Urlaubseuphorie oft übersehen werden.
Verstößt man in diesen Zonen gegen die Gebührenpflicht, erhält man dafür keine Strafe, sondern – oft über einen Anwalt – eine Rechnung samt Bearbeitungskosten. Das ist grundsätzlich zulässig, nur bei Anwaltsschreiben wegen einer Missachtung von Halte- und Parkverboten ist Skepsis angebracht.
Forderungshöhe
Bei einer zulässigen Nachforderung wie hier muss deren Höhe aber angemessen sein. Das war sie im Fall von Herrn R. ganz bestimmt nicht. Nicht immer lässt aber die Gegenseite mit sich reden. Bezahlt man nicht (genug), droht letztlich die Eintreibung bis zur Klage. Es gilt daher, mit Bedacht vorzugehen. Im Fall von Herrn R. wurde letztlich die Bezahlung rund der Hälfte der Forderung akzeptiert.
Besonders bei einer ausländischen Forderung ist nicht immer leicht erkennbar, ob diese dem Grunde und der Höhe nach zulässig bzw. der Absender dazu berechtigt ist. Im Zweifel sollte man sich daher rechtlich beraten lassen.
Auch beim ADAC gehen immer wieder Beschwerden von Urlaubern aus Kroatien ein. Die Schreiben enthalten teilweise Forderungen bis zu 500 Euro.
Praxistipps, um Parkforderungen oder Inkassoschreiben zu vermeiden
- Achten Sie genau auf die Beschilderung. Für Ortsunkundige sind gebührenpflichtige Parkplätze oft nicht leicht zu erkennen. Kurzparkzonen sind häufig blau gekennzeichnet und ausgeschildert.
- Fotografieren Sie zur Beweissicherung Ihr Auto bzw. die Parksituation.
- Wenn Sie einen Zahlschein am Auto haben und tatsächlich falsch geparkt haben, sollten Sie vor Ort bezahlen. So vermeiden Sie ein teures Verfahren. Bei der Zahlung müssen Sie Autokennzeichen, Datum, Ort, Betrag und Aktenzeichen angeben. Lassen Sie sich die Zahlung quittieren und bewahren Sie den Beleg unbedingt für mindestens fünf Jahre auf.
Weitere Infos:
ADAC: www.adac.de
ÖAMTC: oeamtc.at