Auf wenig Gegenliebe stoßen die Änderungsanträge von SPD und Bündnis90/Die Grünen zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Diese befürchtet, dass mit den diversen Änderungsanträgen das Gesetz noch schlechter gemacht wird, als es ohnehin schon ist.
Der Vorstand der KVBW fordert deshalb, mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz nicht noch mehr Schaden anzurichten. Dr. Karsten Braun (Vorstandsvorsitzender der KVBW) dazu: „Die jahrelange Untätigkeit der Bundesregierung im Bereich der ambulanten Versorgung lässt sich in dieser Amtsperiode nicht mehr auffangen. Die zahlreichen Änderungsanträge machen das Gesetz noch schlechter, als es ohnehin schon ist.“ Braun empfiehlt, dass sich die Koalitionsparteien darauf verständigen sollen, das Gesetz nicht weiter zu beraten. SPD und Grüne müssen sich, so Braun den Vorwurf gefallen lassen, dass sie bei ihren Gesetzesvorhaben gezeigt hätten, dass sie die ambulante Versorgung entgegen der Ankündigung nicht stärken wollten. Drauf deuteten auch die Änderungsvorschläge der rot-grünen Minderheitsregierung hin.
Zugang zu Arztterminen erschwert
Braun zeigte sich enttäuscht und befürchtet Nachteile für die Patienten: „Der zur Disposition gestellte Hausarztvermittlungsfall ist ein wichtiges Instrument der Patientensteuerung. Wenn man diesen abschaffen würde, verschärft man den Zugang von Patienten zu Arztterminen noch weiter.“ Keine Entlastung sieht Braun in der im Gesetz enthaltene und dringend benötigte Entbudgetierung der Hausärzte. Der Vorstandsvorsitzende der KVBW ist der Meinung, dass diese auch für sich alleine verabschiedet werden könnte.
„Entbudgetierungsvorschlag ist eine Mogelpackung“
Seine Vorstandskollegin Dr. Doris Reinhardt stellte zum Thema Entbudgetierung fest: „Es fehlt weiterhin der politische Wille, die Entbudgetierung konsequent umzusetzen. Die im Gesetz vorgeschlagenen Regelungen sind ein wichtiges Signal, stellen in der Konsequenz aber eine Mogelpackung dar.“ Reinhard ist der Meinung, dass nur ansatzweise eine echte Entbudgetierung erfolgen würde und bedauert, dass auch die Vertreter der Bundesverbände der Krankenkassen die Zeichen der Zeit nicht verstanden hätten. Diese meinten wohl, dass ein Weiter-So in der Budgetfrage angemessen sei. Reinhard fordert deshalb: „Wir brauchen dringend verbesserte Rahmenbedingungen, damit wir die Attraktivität der Niederlassung in eigener Praxis erhöhen. Sonst können wir die ambulante und wohnortnahe Versorgung nicht aufrechterhalten.“
„Es ist kein Honorarerhöhungsgesetz“
Vorstandschef Braun zieht ein bitteres Fazit: „Für die ambulante Versorgung war die Regierungszeit der Ampel verlorene Zeit.“ Er formulierte gleichzeitig die Anforderung für eine neue Bundesregierung: „Es muss eine Entbudgetierung, sowie Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen und eine konsequente Entbürokratisierung erfolgen. Es ist und bleibt unverständlich, weshalb sich SPD und Grüne nun zum Handlanger des GKV-Spitzenverbandes machten, der das GVSG polemisierend als Honorarerhöhungsgesetz bezeichnet hat.“
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung
Hier Auszüge aus dem Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG):
Die finanzielle Attraktivität der Ausübung einer allgemeinärztlichen Tätigkeit wird angesichts des Verantwortungsumfangs in der hausärztlichen Versorgung im Vergleich mit der Tätigkeit anderer Facharztgruppen als vergleichsweise gering bewertet. Dies äußert sich in größer werdenden Problemen bei der Nachbesetzung hausärztlicher Arztsitze. Als Maßnahme, um die hausärztliche Versorgung auch künftig flächendeckend zu gewährleisten, soll die Budgetierung der ärztlichen Honorare im hausärztlichen Bereich aufgehoben werden. Zudem werden weitere Reformen in der hausärztlichen Vergütung, die die hausärztlichen Praxen entlasten sollen, vorgenommen.
Zudem soll für Ärztinnen und Ärzte Bürokratieaufwand im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen abgebaut werden.
Um die ambulante ärztliche Versorgung in der GKV auch künftig flächendeckend sicherzustellen, ist es essentiell, die hausärztliche Versorgung zu stärken. Hierfür werden mehrere Maßnahmen zur Anpassung der Vergütung der Hausärztinnen und Hausärzte ergriffen. Die Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung werden von mengenbegrenzenden oder honorarmindernden Maßnahmen ausgenommen (Entbudgetierung). Zudem werden eine quartalsübergreifende Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch kranker Patientinnen und Patienten, die keinen intensiven Betreuungsaufwand aufweisen, sowie eine
- an die Erfüllung bestimmter Kriterien durch die Hausärztin oder den Hausarzt geknüpfte
- Vorhaltepauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrages eingeführt.
Durch die Vorgabe zur Festlegung einer Geringfügigkeitsgrenze im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen ärztlich verordneter Leistungen werden Vertragsärztinnen und Vertragsärzte entlastet und wird Bürokratie abgebaut.
Hier geht es zum kompletten Gesetzentwurf.
Weitere Quelle: Regierung will hausärztliche Betreuung stärken