IHK für Verlängerung des reduzierten Steuersatzes auf Speisen in der Gastronomie

IHK für Verlängerung des reduzierten Steuersatzes auf Speisen in der Gastronomie
Gastronomen bangen um ihre Existenz. (Bild: DGLimages/ iStock / Getty Images Plus)

WOCHENBLATT

Zum Jahreswechsel läuft die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie aus. Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) warnt vor existentiellen Folgen für die Betriebe.

Mit der geplanten Rück-Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie von sieben auf 19 Prozent ab 1. Januar 2024 befassten sich die Mitglieder IHK-Vollversammlung in Ihrer Herbstsitzung in Meßkirch. Die IHK als Selbstverwaltung der gewerblichen Wirtschaft vertritt auch die Interessen der Hotel- und Gastronomiebetriebe in der Region Bodensee-Oberschwaben.

Bei der engagierten Diskussion trat der teils widersprüchliche Charakter des deutschen Mehrwertsteuersystems deutlich zutage. So wird auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder per Essenslieferung der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent erhoben, während ein Gastronom seinen Gästen beim Verzehr in seinem gastronomischen Betrieb 19 Prozent berechnen soll.

Eine vollständige Weitergabe dieser Mehrwertsteuererhöhung an die Restaurantbesucher würde für Speisen um 11,2 Prozent erhöhte Preise bedeuten. Die IHK befürchtet in diesem Zusammenhang, dass in der Folge Gäste verstärkt ausbleiben würden. Dies trifft auf eine Branche, die bereits in den vergangenen, von starker Inflation geprägten Jahren deutlich gestiegene Kosten für Personal, Energie und Lebensmittel in ihre Kalkulation einfließen lassen musste.

„Eine weitere dann notwendige, nicht vermeidbare Erhöhung der Preise auf Speisen wird viele Betriebe damit an den Rand ihrer Existenz bringen, da die Kunden sich ihre Produkte nicht mehr leisten können“, gibt Bernhard Nattermann, Tourismusreferent der IHK Bodensee-Oberschwaben, zu bedenken und ergänzt: „Die IHKs sprechen sich grundsätzlich für breit angelegte und einheitlich niedrige Steuersätze für alle Wirtschaftszweige aus. Hierzu gehört auch die Bereinigung der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze für den Verkauf von Speisen in der Gastronomie, in Ladenlokalen oder Imbissständen.“

Da aktuell nicht mit einer grundlegenden Überarbeitung des Mehrwertsteuersystems zu rechnen ist und vor dem Hintergrund, dass die Mehrheit der gastronomischen Betriebe mit der hohen Inflation, dem Fachkräftemangel und hohen Energiepreisen konfrontiert ist, halten die Mitglieder der IHK-Vollversammlung die Beibehaltung des  reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Speisen im Gastronomiebereich über das Jahr 2023 hinaus – für zumindest 24 Monate – gerechtfertigt und plädieren an die Bundesregierung, die Rückkehr zum alten Steuersatz auszusetzen.

Dazu Nattermann: „Die vielen Gastronomiebetriebe hier in der Region schaffen nicht nur Arbeitsplätze, sondern machen sie auch attraktiv für Fachkräfte und Touristen. Für viele dieser Traditionsunternehmen geht es aktuell um die Existenz.“

(Pressemitteilung: IHK Bodensee-Oberschwaben)