Viele steigen im Frühjahr vermehrt aufs Fahrrad. Das wissen auch Diebe. Sie greifen nicht nur in einsamen Ecken zu, zunehmend verschwinden auch aus schlecht gesicherten Kellern oder Garagen Räder – vor allem teure E-Bikes. Die Polizei gibt Tipps!
Die Zahl der Fahrraddiebstähle ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr zwar leicht gesunken, aber immer noch hoch (2023: 264.062 / 2022: 265.562). Diebe langen nicht nur schummrigen Plätzen oder schlecht einsehbaren Straßen zu.
„Viele Elektroräder haben ein Rahmenschloss, das Vorder- und Hinterrad blockiert – es reicht allerdings nicht als Diebstahlschutz. Denn trotz dieser Sicherung können die Räder mühelos weggetragen und einfach in ein Auto verladen werden“, so Joachim Schneider, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention.
Massive Schlösser sind ein Muss
Die Polizei, so Schneider, rate daher zu einem stabilen, massiven Stahlketten-, Bügel- oder Panzerkabelschloss mit „geprüfter Qualität“ aus hochwertigem Material (z.B. durchgehärteter Spezialstahl). Entweder sollte das Schloss so groß sein, dass sich Vorder-, Hinterrad und Rahmen an ein festes Objekt anschließen lassen (Fahrradständer, Laternenpfahl usw.), oder man setzt mehrere Schlösser ein. Wertvolles Zubehör wie Akku oder Display sollte ebenfalls mit einem wertigen Schloss gesichert oder mitgenommen werden. „Das gilt genauso für das Abstellen in Keller oder Garage“, sagt Schneider, „denn natürlich halten auch verschlossene Räume Kriminelle nicht auf“.
GPS-Tracker am Rad
Daneben kann man versteckte Ortungssender wie z.B. sogenannte GPS-Tracker am Rad anbringen. Sie schicken per SMS einen Alarm ans Handy, wenn das abgestellte Fahrrad bewegt wird. Der Standort des Rades wird laufend übermittelt. Damit ein wiedergefundenes Rad zweifelsfrei identifiziert und dessen Eigentümer zurückgegeben werden kann, braucht es erstens eine individuelle Kennzeichnung. Diese können Eigentümer oder Fachhändler anbringen. Viele Räder haben schon beim Kauf eine in den Rahmen eingeschlagene oder -gravierte individuelle Rahmennummer.
Zweitens sollten alle wichtigen Infos zum Rad (z.B. Codier- oder Rahmennummer, Rahmengröße, Versicherung, Hersteller, Modell, Radtyp, Foto, Eigentumsnachweis) in einem Fahrradpass festgehalten werden. Viele Händler stellen einen solchen aus. Die Polizei rät, schon beim Kauf danach zu fragen.
Diebstahl anzeigen
Ist das Fahrrad verschwunden, rät der ADFC, einen Diebstahl sofort bei der Polizei anzuzeigen, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Häufig reicht die Anzeige bei der Polizei aus. Der Versicherung muss man lediglich sagen, dass das gestohlene Fahrrad nicht innerhalb einer Drei-Wochen-Frist aufgefunden werden konnte (AG Schweinfurt, 3 C 642/04).
Wenn ein versichertes Fahrrad wieder auftaucht, nachdem die Versicherung die Entschädigung gezahlt hat, muss man seine Versicherung schriftlich benachrichtigen. Nach den Bedingungen der Hausratversicherung hat man die Wahl, ob man die Entschädigung zurückzahlt oder der Versicherung das wiedergefundene Fahrrad zur Verfügung stellt.
Eine Hausratversicherung muss laut dem ADFC zahlen, wenn das Rad bei einem Einbruch entwendet wurde, auch aus einem abgeschlossenen Raum eines Hotels (Entscheidung Versicherungsombudsmann vom 6. August 2003, Aktenzeichen 8445/2003-S). Der Bundesgerichtshof hat ältere Zusatzbedingungen zur Hausratversicherung für zulässig erklärt (IV ZR 87/07), die den Diebstahlschutz nachts zwischen 22 und 6 Uhr einschränken.
Faltblatt „Räder richtig sichern“
Mehr Informationen zum Schutz vor Fahrraddiebstahl und was zu tun ist, wenn das Rad doch abhandenkommt, sowie einen Fahrradpass zum Ausfüllen finden Sie im Faltblatt „Räder richtig sichern“ der Polizei.
(Quelle: Polizei-Beratung.de//ADFC)