Mit der Wiederaufnahme des regulären Schul- und Kindergartenbetriebs wird der Corona-Kinderbonus in Höhe von insgesamt 300 Euro (in zwei Raten) zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Besonders profitieren Familien mit kleinen und mittleren Einkommen vom Corona-Kinderbonus, da die Zahlung nicht mit anderen Familien- oder Sozialleistungen verrechnet werden.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Beträgen: im September 2020 in Höhe von 200 Euro und im Oktober 2020 in Höhe von 100 Euro.
Für Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht, wird der Kinderbonus gegebenenfalls zu einem anderen Zeitpunkt, jedoch nicht vor September 2020, ausgezahlt. Auch in diesen Fällen erfolgt die Auszahlung grundsätzlich in zwei Raten. Mit der Zahlung in zwei Raten werden nachteilige Folgen im Zusammenspiel von Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss vermieden.
Wann der Kinderbonus auf dem Konto ist, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Steht dort eine Null, wird am 7. September überwiesen. Die Endziffern 1 bis 9 werden im September nach und nach von den Familienkassen überwiesen. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 18 Millionen kindergeldberechtigte Kinder und junge Menschen, denen der Kinderbonus zusteht.
Bei getrenntlebenden Eltern wird für den Kinderbonus genauso wie beim Kindergeld verfahren: Der alleinerziehende Elternteil, der das Kindergeld bekommt, bekommt auch den Kinderbonus ausgezahlt. Der Kinderbonus kommt also unmittelbar bei den Kindern an.
Für den Kinderbonus gelten im Wesentlichen die Vorschriften, die auch für das Kindergeld Anwendung finden: Keiner kindergeldberechtigten Person wird aufgrund ihres Aufenthaltsstatus der Kinderbonus verwehrt. Somit gelten keine Besonderheiten gegenüber dem Kindergeld.