Die Corona-Regeln waren streng: Wer sich mit dem Virus infiziert hatte, durfte nicht zur Arbeit. Geld floss trotzdem – und wurde vom Land erstattet. Dabei ist einiges zusammengekommen.
Tausende Arbeitnehmer haben während der Corona-Pandemie wegen Erkrankung oder Betreuung infizierter Kinder nicht arbeiten können, aber trotzdem Geld erhalten. In Baden-Württemberg sind in solchen Fällen für 404.000 Anträge auf Entschädigung bislang insgesamt 320 Millionen Euro ausgezahlt worden.
Nach weiteren Angaben des Sozialministeriums in Stuttgart können sich die Arbeitgeber das Geld bei den Behörden zurückholen, zunächst bei den vier Regierungspräsidien und seit Anfang des Jahres beim Gesundheitsamt Mannheim. Für die Pflichtaufgabe des Landes gibt es ein Online-Tool für die Betroffenen. In 35.000 Fällen wurden dem Ministerium zufolge Kompensationsforderungen zurückgewiesen.
Die durchschnittliche Auszahlungssumme beträgt etwa 870 Euro. Der Betrag richtet sich nach der Länge des Entschädigungszeitraums sowie der Höhe des Einkommens.
Der Arbeitgeber muss die Entschädigung für die ersten sechs Wochen auszahlen und erhält sie auf Antrag von den Behörden zurück. Ab der siebten Woche beantragen die Betroffenen selbst die Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Verdienstausfalls. In der Regel lägen die relevanten Zeiträume, in denen sie nicht zur Arbeit gehen konnten oder durften, deutlich unter sechs Wochen.
Es gehen den Angaben zufolge noch immer Anträge ein, die im Schnitt innerhalb von sechs Wochen bearbeitet werden. Betroffene können gemäß Infektionsschutzgesetz bis zu einer Frist von zwei Jahren nach Ende der Isolation Anträge stellen.
Seit dem 1. März ordnet das Land wegen Corona keine Maßnahmen mehr an, aus denen sich eine Entschädigung ergeben könnte. Vor der Pandemie wurde nur in sehr wenigen Fällen das Instrument der Entschädigung wegen Absonderung genutzt. Ein Beispiel: Ein mit Salmonellen infizierter Bäcker, der zu Hause bleiben muss.