Testkäufe rund um Tuttlingen: Jugendschutz bei Zigaretten- und Alkoholverkauf

Testkäufe rund um Tuttlingen: Jugendschutz bei Zigaretten- und Alkoholverkauf
Ausweiskontrolle bei Jugendlichen unter 18 ist unumgänglich // Symbolbild. (Bild: picture alliance / photothek | Ute Grabowsky)

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Mit erneuten Testkäufen, die voraussichtlich in der Kalenderwoche 6 im Kreisgebiet Tuttlingen durchgeführt werden, setzen das Jugendamt des Landratsamtes Tuttlingen, das Referat Prävention des Polizeipräsidiums Konstanz sowie die Kooperationsstelle JuKop Tuttlingen ihre gemeinsamen Bemühungen um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes fort.

Im Fokus der Testkäufe soll dabei, wie in den Vorjahren, der Verkauf von branntweinhaltigem Alkohol sowie Zigaretten an unter 18 Jahre alte Personen im Einzelhandel sowie an Tankstellenshops stehen.

Alkoholvergiftungen steigen in der „fünften Jahreszeit“

Der Zeitpunkt für die Durchführung der Testkäufe vor der Fastnachtszeit ist bewusst gewählt worden, da die Zahlen für stationäre Aufnahmen junger Menschen in den Krankenhäusern des Landes nach Alkoholvergiftungen in der Jahresverteilung zwei saisonale Spitzen aufweisen. Diese finden sich zum einen in den Sommerferien, zum anderen während der „fünften Jahreszeit“.

Die Verantwortlichen für die Durchführung der Testkäufe hoffen, dass sich die positiven Trends der letzten Testkäufe, bei denen es kaum mehr zu Beanstandungen kam, während der geplanten Aktion fortsetzen werden.

Jugendamt und Polizei appellieren ferner auch an alle Vereine, die Fastnachtsveranstaltungen durchführen, beim Alkoholausschank an Jugendliche und junge Erwachsene die einschlägigen Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zu beachten.

Bußgeld bei Ausschank an zu stark betrunkene Personen

Der Ausschank von Alkohol an erkennbar betrunkene Personen, gleichgültig ob es sich um Jugendliche oder Erwachsene handelt, stellt einen Verstoß gegen das Gaststättengesetz dar, der mit einem Bußgeld geahndet wird.

Für weitere Auskünfte zum Thema Jugendschutz stehen das Referat Prävention des Polizeipräsidiums Konstanz (Mail: [email protected])
oder das Jugendamt des Landratsamtes Tuttlingen
(Mail: jugendamt@landkreis-tuttlingen.de) zur Verfügung.

(Pressemitteilung: Polizeipräsidium Konstanz)