Streit um Zeppelin-Stiftung: Weitere Klagen von Albrecht und Frederic von Brandenstein-Zeppelin

Streit um Zeppelin-Stiftung: Weitere Klagen von Albrecht und Frederic von Brandenstein-Zeppelin
Am kommenden Dienstag, 19. Oktober geht es in mündlicher Verhandlung um sieben weitere verwaltungsrechtliche Klagen, die alle auf Einsicht in städtische Unterlagen gerichtet sind. (Bild: Pixabay)

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Friedrichshafen (wb/dab) – Albrecht von Brandenstein-Zeppelin und sein Sohn Frederic beschäftigen gleich mehrere Gerichte mit diversen Klagen im Zusammenhang mit der Zeppelin-Stiftung. Wie die Stadt Friedrichshafen mitteilt, geht es im Oktober beim Verwaltungsgericht Sigmaringen um insgesamt sieben Klagen, die auf Akteneinsicht gerichtet sind. Die Stadt und ihre Rechtsvertreter räumen den Klägern laut Presseerklärung bei allen sieben Klagen keine Aussicht auf Erfolg ein.

Nachdem das Verwaltungsgericht Sigmaringen im Januar 2020 die Klage auf „Restitution der Zeppelin-Stiftung“ abgewiesen hat, geht es am Dienstag, 19. Oktober in mündlicher Verhandlung um sieben weitere verwaltungsrechtliche Klagen, die alle auf Einsicht in städtische Unterlagen gerichtet sind: Dem Verwaltungsgericht Sigmaringen liegen vier Klagen von Albrecht von Brandenstein-Zeppelin sowie drei von Frederic von Brandenstein-Zeppelin auf Akteneinsicht gegen die Stadt Friedrichshafen vor. Fünf Klagen wurden bereits im Jahr 2018 erhoben, wobei zwei Klagen aus August und Oktober 2018 erst im Januar 2021 von der Klägerseite begründet worden sind. Zwei weitere Klagen wurden Ende September 2021 erhoben.

Die Stadt wird im Verfahren beim Verwaltungsgericht Sigmaringen von Professor Dr. Christoph Schönberger, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Köln, vertreten. Prozessbevollmächtigte sind außerdem die Rechtsanwälte Dr. Andreas Dietzel, Uwe Hornung und Dr. Paul Hauser von der Sozietät Clifford Chance in Frankfurt am Main. Die Juristen räumen den Klagen keine Aussicht auf Erfolg ein: „Die Stadt hat den Klägern alle von ihnen konkret benannten Akten zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Die Kläger konnten aber keine weiteren konkreten Vorgänge zur Akteneinsicht nennen“, betont Professor Schönberger. Außerdem hat die Stadt die Kläger mehrmals darauf hingewiesen, dass eine Einsichtnahme in den historischen Aktenbestand mit einem Umfang von etwa zwölf Regalmetern im Stadtarchiv zu den Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung möglich ist. Zuletzt war Albrecht von Brandenstein-Zeppelin zu einem kurzen Besuch im April 2018 im Stadtarchiv.

Die von den Klägern immer wieder geforderte pauschale Einsicht in „alle Akten der Stadt zur Zeppelin-Stiftung“ kann nicht gewährt werden, darauf hat die Stadt die Kläger ebenfalls mehrfach hingewiesen, so Professor Schönberger: „Der gesamte Aktenbestand zur Zeppelin-Stiftung umfasst heute mehr als tausend Regalmeter. Viele dieser Akten enthalten persönliche Daten von Friedrichshafener Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen. Für eine Einsicht in diese Akten ist eine Konkretisierung durch die Kläger notwendig: Diese Akten müssten von der Stadt einzeln geprüft und gegebenenfalls in Teilen geschwärzt werden, um alle Vorgaben des Datenschutzes einzuhalten.“