Stadt erlässt Allgemeinverfügung gegen Tuning- und Autoposerszene

Stadt erlässt Allgemeinverfügung gegen Tuning- und Autoposerszene
"Autoposer" fahren mit ihren oftmals getunten Fahrzeugen vor allem in den Abendstunden durch die Innenstadt und zeigen lautstark, wie viel PS ihr Wagen hat - zum Ärger vieler Anwohner. (Bild: picture alliance / dpa | Uwe Anspach)

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Ab 11. Juni sind Treffen an den Wochenenden in ganz Singen verboten

Singen – Mit einer Allgemeinverfügung, die ab Freitag, 11. Juni, in Kraft tritt, untersagt die Stadt Singen mit Absprache und auf Empfehlung der Polizei jedwede Treffen der Tuning- und Autoposer-Szene im gesamten Stadtgebiet.

Das Verbot bezieht sich auf sämtliche öffentliche wie auch private Flächen und gilt an den Wochenenden in der Zeit von Freitag (20 Uhr) bis zum Montag (2 Uhr).

Zur Tuningszene zählt die Stadt Personen, deren Fahrzeuge gegenüber der Serienproduktion an Karosserie, Fahrwerk, Motorleistung, Auspuff oder Bereifung technisch verändert wurden. Als Treffen definiert die Ortspolizeibehörde dabei jede Ansammlung von mehr als fünf Fahrzeugen.

Bei Verstößen gegen das Verbot wird ein Zwangsgeld von 150 Euro erhoben. Wer sich nach einem solchen Verstoß nicht unverzüglich und innerhalb von 10 Minuten mit seinem Fahrzeug entfernt, dem drohen noch empfindlichere Geldstrafen und die Beschlagnahme des Fahrzeuges.

Die Stadt reagiert damit auf die Vorkommnisse der letzten Zeit, die sich in Singen zugetragen hatten. Neben Störungen insbesondere durch Lärmbelästigungen und Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung wurden die Vorgaben der Corona-Verordnungen nicht beachtet und oft sogar ins Lächerliche gezogen. Zudem verhielten sich die Mitglieder der Szene zunehmend distanzloser, aggressiver, aufsässiger und provokanter.

Im Vordergrund stehen das eigene Vergnügen, Unterhaltung und Kräftemessen. Schutzwürdige Belange Dritter, angefangen bei der Vermeidung unnötiger Lärmbelästigungen (zur Nachtzeit) bis hin zur Beachtung der Verkehrsregeln zum Schutz vor den Gefahren des Straßenverkehrs werden von den Akteuren schlichtweg ignoriert und dem egoistischen Einzelinteresse hintenangestellt. Dabei wird regelmäßig das Kraftfahrzeug als Mittel der Selbstdarstellung pervertiert. Die Szene versucht sich dem Kontrolldruck durch Verlagerung zu entziehen. Durchgeführte Kontrollen führen grundsätzlich zu keiner Einsicht, sondern illustrieren eine erhebliche Beratungsresistenz.

Aus diesem Grund wird nun von Seiten der Stadt die Allgemeinverfügung erlassen, da sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt hat, dass man mit milderen Mitteln bei den Akteuren nicht weitergekommen ist.

Die aktuelle Allgemeinverfügung gilt bis zum 31. Oktober.

(Pressemitteilung der Stadt Singen)