Schöffenwahl 2023 in der Großen Kreisstadt Bad Waldsee

Schöffenwahl 2023 in der Großen Kreisstadt Bad Waldsee
in Bad Waldsee werden Schöffen gesucht. (Bild: Pixabay)

WOCHENBLATT

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. 

Gesucht werden in der Großen Kreisstadt Bad Waldsee insgesamt voraussichtlich acht Personen, die am Amtsgericht Bad Waldsee und Landgericht Ravensburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Über die Zulassung der eingegangenen Vorschläge entscheidet der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Bad Waldsee mittels einer Vorschlagsliste, die doppelt so viele Kandidaten vorsieht, wie Schöffen benötigt werden. Die endgültige Entscheidung trifft ein Wahlausschuss beim Amtsgericht. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Bad Waldsee oder den Ortschaften wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.

Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und / oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren.

Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Haben Sie Interesse am Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) oder am Jugendschöffenamt? Dann bewerben Sie sich mittels des jeweiligen Bewerbungsformulars bis zum 15. April 2023 bei der Großen Kreisstadt Bad Waldsee, Fachbereich Zentrales, Ehrenamt, Öffentlichkeitsarbeit.

Die Formulare und weitere Informationen erhalten Sie unter der städtischen Internetseite oder unter www.schoeffenwahl.de.

(Pressemitteilung: Stadt Bad Waldsee)