Zwölf weitere Naturdenkmale in Tuttlingen: Private Besitzer kriegen Zuschüsse für Pflege

Zwölf weitere Naturdenkmale in Tuttlingen: Private Besitzer kriegen Zuschüsse für Pflege
Baumschutz (Bild: Stadt Tuttlingen)

WOCHENBLATT

Tuttlingen – Die Stadt Tuttlingen weist zwölf weitere Naturdenkmale aus. Die entsprechende Liste nahm der Technische Ausschuss des Gemeinderates in seiner Sitzung am Donnerstag zur Kenntnis.

Ob markante Einzelbäume, stadtbildprägende Baumgruppen oder auch seltene Büsche – für einige von ihnen gelten künftig strengere Schutzvorschriften. Das heißt: Wenn sie auf Privatgrund stehen, können sie nicht ohne weiteres gefällt werden. Und bei Objekten auf städtischem Grund verpflichtet sich die Stadt selber, diese zu erhalten und so gut wie möglich zu pflegen.

Bereits in der Vergangenheit hatte die Stadt in ihrer Funktion als Untere Naturschutzbehörde eine größere Anzahl  Naturdenkmale in Tuttlingen und den Stadtteilen ausgewiesen. Nun kommen weitere 12 Objekte hinzu. „Bäume, die die deutliche Mehrzahl aller Naturdenkmale stellen, sind wichtig für das Stadtklima – gerade in Zeiten des Klimawandels“, so Michael Hensch, Leiter der Abteilung Grünplanung. Umso wichtiger sei es, markante Exemplare dauerhaft unter Schutz zu stellen.

Auf der neuen Liste stehen

  • Teile des Baumbestands auf dem Gelände bei der ehemaligen Nelkenkultur, das demnächst umgestaltet werden soll
  • Eine Eiche und eine Kastanie in der Panormastraße
  • Zwei Platanen am TuWass
  • Drei Linden auf dem Eßlinger Friedhof
  • Eine Bergahorn-Baumgruppe an der Donauversickerung
  • Zwei Eichen in Altwegen 
  • Der Baumbestand der ehemaligen Rieker-Villa in der Bahnhofstraße
  • Eine Linde in der Rosenstraße in Nendingen
  • Ein Mammutbaum in der Rotwildstraße
  •  (wird nach mehreren Gesprächen mit der Landeshochbauverwaltung nun doch nicht weiter verfolgt)
  • Zwei Douglasien in Nendingen
  • Pimpernusssträuche bei Nendingen
  • Der Bergahorn auf dem Julius-Fröhlich-Platz
  • Eine Felsgruppe im Rottental (Erweiterung des Bestandes)
  • Mehrere Saubeerbäume am Halldorfer Kapf  bei Nendingen (Erweiterung des Bestandes)

Im Zuge des Ausweisungsverfahrens werden alle Eigentümer informiert und erhalten die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die  Aufnahme in die Liste der Naturdenkmale bringt privaten Besitzern übrigens auch Vorteile: Für die fachkundige Pflege können sie Zuschüsse beantragen. Mehr Informationen gibt es bei der Abteilung Grünplanung unter der 07461/99-247 oder 99 183.

Arno Specht